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DM Beteiligungen AG insolvent: Müssen Anleger Ihre Geldanlage vollständig abschreiben?

Wie in Fachkreisen schon erwartet, musste die DM Beteiligungen AG am 26.06.2006 beim Amtsgericht Düsseldorf Insolvenz anmelden. Rund 8.000 bis 9.000 Anleger hatten für einen kleinen Renditeaufschlag von 2 oder 3 % gegenüber dem allgemeinen Kapitalmarktzins Inhaberschuldverschreibungen des Unternehmens gezeichnet. Ist das Geld nun verloren?

 

Anlegerschützer vermuteten schon länger, dass die Insolvenz der DM Beteiligungen AG längst überfällig war. Nicht wegen des Namens, der an unsere abgelöste alte Währung D-Mark erinnert, müssen die Anleger um Ihre Anlage bangen. Missmanagement und Betrugsvorwürfe stehen im Raum.

Rund 8.000 bis 9.000 Anleger hatten insgesamt wohl knapp 70 Millionen Euro in Inhaber-Schuldverschreibungen der DM Beteiligungen AG investiert. Gelockt wurden sie in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen mit einer Rendite von 5,5 bis 7 % pro Jahr. Wohin das Geld konkret floss, war unbekannt. Genannt wurden lediglich pauschal: Immobilien und Unternehmens­beteiligungen.

Die Anlagegelder stellten für das Unternehmen eine erhebliche Finanzspritze da. Wo das Geld versickert ist, ist aufgrund der undurchsichtigen Geschäftszahlen und der wenig aufschlussreichen Holdingstruktur noch völlig unklar. Wie sich aus den Bilanzen vergangener Jahre ergibt, blieben die Sachanlagen des Unternehmens wohl konstant bei rund 2,5 Millionen EUR. Dagegen wurden rund 70 Millionen EUR als Forderungen und Unternehmensbeteiligungen ausgewiesen. In wie weit diese werthaltig sind, lässt sich aber nur an Hand der Bilanzen der jeweiligen Unternehmen und jeder einzelnen Forderung bestimmen. Zu befürchten ist ein großer Verlust. Auch auf die Sachanlagen in Höhe der rund 2,5 Millionen EUR können die Anleger nicht hoffen, da diese zumindest in Höhe von 1,9 Millionen EUR als Sicherheit für Bankschulden dienen sollen.

Missmanagement und Betrug ist nicht auszuschließen. Die wirtschaftliche Prüfung wird den bestellten Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Piepenburg aus Düsseldorf jedenfalls noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Anleger müssen nun rechtliche Schritte unternehmen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Offensichtlich wurden die Anleger über die erheblichen Risiken ihrer Geldanlage nicht ausreichend aufgeklärt. Möglicherweise sind sie auch einem Anlagebetrug zum Opfer gefallen.

Aufgrund des Insolvenzantrags müssen die Anleger nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Was die Anleger hiernach erwarten, ist ungewiss. Die Anleger sollten daher nicht passiv auf Maßnahmen des Insolvenzverwalters warten, sondern prüfen lassen, in wie weit sie Ansprüche gegen die sonstigen Beteiligten gelten machen können. Die Kanzlei GÖDDECKE bietet die insolvenzrechtliche Vertretung und die Prüfung sämtlicher Ansprüche aus einer Hand an.

 

03. Juli 2006 (PE)

 


Ihr Ansprechpartner zu diesem Projekt:
Sekretariat/Kontakt:
Frau Biberger

Tel:  0 22 41 / 17 33 - 21
Fax: 0 22 41 / 17 33 - 44

Visitenkarte als vcf-Datei:
 
Patrick J. Elixmann, LL.M., EMBA
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht



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