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Griechische Staatsanleihen: Anleger klagen gegen Griechenland

Die Gläubiger griechischer Staatsanleihen sollen durch den Zwangsumtausch ihrer Papiere harte Einschnitte hinnehmen. Der Zwangsumtausch von über 50  % der Anleiheansprüche muss nicht widerspruchslos hingenommen werden. Die betroffenen Anleger haben die Möglichkeit, sich gegen diese Einschnitte zu wehren und können Schadensersatz geltend machen. Sie müssten dann nicht unbedingt 30 Jahre warten, bis die erheblich reduzierten Rückzahlungsansprüche nach den neuen Restrukturierungsregeln  voraussichtich gezahlt werden sollen.

Anleger können ihre Ansprüche gerichtlich vollständig geltend machen. Die von dem Zwangsumtausch betroffenen Anleger, die dem Umtauschangebot nicht zugestimmt haben, können entweder vor einem griechischen oder einem deutschen Gericht klagen. Vor griechische Gerichte zu ziehen hat einen Vorteil: Dort kann ein Zahlungstitel erstritten werden, der vom Staat Griechenland jedenfalls anerkannt wird. Demgegenüber ist die Klage vor einem deutschen Gericht für inländische Anleger erheblich komfortabler und kalkulierbarer. Sollte der griechische Staat auf einen hier erstrittenen Zahlungstitel nicht freiwillig zahlen, könnte im Wege der Zwangsvollstreckung und im Rahmen der völkerrechtlichen Grenzen auf griechischen Staatsvermögen zugegriffen werden.

 

Die Kläger können sich darauf berufen, dass der griechische Staat rechtswidrig in die Ansprüche seiner Anleger eingegriffen hat. Der Zwangsumtausch der Anleihen verstößt nicht nur gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts, sondern auch gegen Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Griechenland.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Wer gutes Geld investieren will, um verlorenes Geld zurück zu holen, sollte sorgfältig vorgehen. Unsere Erfahrung zeigt, dass regelmäßig angepriesene und auf den ersten Blick kostengünstig erscheinende Angebote so genannter „Sammelklagen“ regelmäßig mit Nachteilen verbunden sind, die die Rechtsverfolgung zu einer teuren Angelegenheit machen. Welcher „Sammelkläger“ wird schon darüber aufgeklärt, dass er bei einer Niederlage alleine für Kostenerstattungsansprüche des Gegners gerade stehen muss und damit für sämtliche Mitkläger haftet, wenn nicht entsprechende Absicherungen getroffen werden?

 

Wenn Anleger ihre Ansprüche sichern wollen, sollten sie professionell vorgehen. Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE konnten schon in der Vergangenheit die Rechte von Anleihegläubigern erfolgreich geltend machen. Auch geschädigten Griechenland-Gläubigern stehen wir mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

Quelle: eigene Recherche

10. Oktober 2012 (Rechtsanwalt Daniel Vos)

 

 



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