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hkw personalkonzepte: Anleger sind in Unruhe – Zinszahlung steht aus

Die Anleger der hkw personalkonzepte müssen sich aktuell Sorgen um ihre Anleihe (ISIN DE000A1K0QR1) machen. Zwar ist nach den Äußerungen der Emittentin alles zum Besten bestellt. Gleichwohl berichtet eine seriöse Tageszeitung, dass der Handel der Anleihe seit dem Vormittag des 15. November 2013 vom Handel ausgesetzt sei. Die ebenfalls am 15. November 2013 anstehende Zinszahlung soll angeblich storniert worden sein. Das Unternehmen vertröstet die Anleger.

Die hkw personalkonzepte GmbH ist seit 1980 im Bereich der Personaldienstleistungen tätig. In dem Verkaufsprospekt gab die Gesellschaft zu ihrer Strategie an, sich auf ein nachhaltiges und überdurchschnittliches Unternehmenswachstum zu konzentrieren, dass sowohl durch Unternehmenszukäufe als auch durch organisches Wachstum erfolgen solle.

 

Offenbar gab es hierbei Schwierigkeiten. Die Emittentin teilte mit, dass die Umstrukturierung ihres Konzerns die Zinszahlung um wenige Wochen verzögern würde, die Zinszahlung soll nun am 16. Dezember 2013 erfolgen. Die Anleihe notierte zuletzt nur noch bei 84 % und musste gerade in den vergangenen Tagen starke Schwankungen hinnehmen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Die aktuelle Entwicklung  schreckt Anleger auf. Die Mitteilung der Emittentin, später zahlen zu wollen, kann kaum überzeugen. Dass die Umstrukturierung der hkw personalkonzepte eine Verzögerung der Zinszahlung herbeigeführt haben sollte, ist nicht nachvollziehbar. Denn der anstehende Zinszahlungstermin war bereits in dem Prospekt festgelegt und damit selbstverständlich auch der Emittentin bekannt – soll hier der Eindruck erzeugt werden, man habe „nur“ den Zahlungszeitpunkt übersehen?. Der Zahlungsverzug muss daher zwangsläufig das Misstrauen der Anleger wecken.

 

Wir erkennen die Gefahr, dass diese Begründung nur vorgeschoben ist, um Zeit zu gewinnen und weitergehende Maßnahmen vorzubereiten. Die aktuelle Entwicklung erinnert sehr an Krisen anderer Unternehmen, in deren Folge die Anleihegläubiger zur Ader gelassen wurden. Sollte dies zutreffen, müssen die Anleger mit weiteren schlechten Nachrichten rechnen.

 

Die Erfahrung lehrt, dass es sich für die Gläubiger der Anleihe (ISIN DE000A1K0QR1) lohnt, frühzeitig ihre Stimme zu erheben und ihren Einfluss geltend zu machen. Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE haben sich in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgreich für Anleger von Schuldverschreibungen stark gemacht und konstruktiv wie nachdrücklich deren Belange vertreten. Gerne nehmen wir auch gegenüber der hkw personalkonzepte GmbH die Rechte von Anleihegläubigern war. Bitte sprechen Sie uns konkret an!

 

Quelle: eigene Recherche

 

16. November 2013 (Rechtsanwalt Daniel Vos)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie "hier"

 

:: hkw personalkonzepte GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet

 

:: hkw personalkonzept GmbH: Insolvenzantrag zwingt Anleger zum Handeln

 



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