Archivsuche:

Widerruf Button
Web Akte Button
Rückservice - Callback
Jetzt Rechtslage testen!
JETZT KAPITALRECHTinfo - Das Mandantenmagazin der Kanzlei Göddecke - bestellen!
Fragen, Anregungen, Kritik?!



Folgen Sie uns:

Follow rechtinfo on Twitter


Links zu aktuellen Urteilen und Infos zu diesem Forum am Ende der Seite!
Download als PDF
Ehemalige offene Immobilienfonds in Abwicklung

Aufgrund der weiterhin bestehenden Verunsicherung an den Finanzmärkten wird vermehrt die Entscheidung getroffen: der Immobilienfonds wird abgewickelt. Was bedeutet das für Ihre Brieftasche und Sie?

 

Prinzipiell sind offene Immobilienfonds Investmentfonds, die es Kapitalanlegern ermöglichen, sich mit verhältnismäßig kleinen Beträgen an Immobilien zu beteiligen. Grundsätzlich sollen die Fondsanteile börsentäglich verfügbar sein. Mal wieder zeigt sich: Kein Grundsatz ohne Ausnahme.

 

Im Rahmen der Finanzkrise setzten mehr und mehr offene Immobilienfonds die Rücknahme ihrer ausgegebenen Anteile aus. Diese Entscheidung wurde damit begründet, dass die Liquidität für die Aussteiger nicht ausreiche und Vermögenswerte vor dem Hintergrund der Finanzkrise nur mit deutlichen Abschlägen zu Geld zu machen seien. Mittlerweile können Anleger zum Teil schon seit Jahren nicht mehr über ihr investiertes Vermögen verfügen.

 

Viele Fonds haben inzwischen bereits das Endstadium, d.h. die Abwicklung, erreicht. Hierzu gehören u.a.: Axa Immoselect, Axa Immosolutions, CS Euroreal, db Immoflex, Degi Europa, Degi German Business, Degi Global Business, Degi International, KanAm grundinvest, KanAm US-grundinvest, Morgan Stanley P2 Value, Premium Management Immobilien Anlage, SEB ImmoInvest, TMW Immobilien Weltfonds.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Wir sind der Auffassung, dass es für den Anleger andere Möglichkeiten gibt, als abzuwarten was die Liquidation bringt und auf nicht allzu große Verluste zu hoffen. Natürlich kann der Anleger seine Anteile an den ehemaligen offenen Immobilienfonds auch über den sogenannten Zweitmarkt veräußern. Allerdings muss er dort mit empfindlichen Abschlägen rechnen.

 

Möglicherweise können Sie aber auch in eine andere Richtung gehen und mehr, nämlich Ihr gesamtes angelegtes Geld, zurück verlangen. Dieser Weg könnte eröffnet sein, falls der Bankberater, der die Investition in den ehemaligen offenen Immobilienfonds empfohlen hat, Sie falsch beraten hat. Typische Einfallstore für eine Falschberatung sind nach unserem Kenntnisstand bspw. mangelnde Aufklärung über bereits erfolgte Aussetzungen der Anteilsrücknahme oder mangelnde Aufklärung über der Bank zufließende Provisionen. Die KANZLEI GÖDDECKE prüft gerne für Sie, ob und inwiefern Sie von Ihrer Bank Zahlung von Schadensersatz verlangen können und hilft bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche!

 

 

Quelle: eigene Recherche

 

13. Juli 2012 (Rechtsanwältin Kerstin Symalla)

 

 



Informationen zu einer raschen und kompetenten Rechtsberatung: www.rechtinfo-rat.de
Interessante Artikel, Infos und Urteile zum Forum:


:: Aufklärungspflichten bei offenen Immobilienfonds

::SEB Immoinvest: Gestern vor dem Abgrund, heute einen Schritt weiter

::Sparkasse: Schadensersatz für Anlegerin wegen fehlender Beratung über Kick-Backs bei Emfpehlung von KanAm USA

::KanAm grundinvest Fonds: Auflösung eines Immobilienriesen





REFERENZEN:









Button Anwaltskompass







Göddecke Rechtsanwälte Anlagerecht

Elite Report - Top Adressen im Anlagerecht

Kapital-rechtinfo.de von Anwaltsblatt positiv bewertet

KRI-SPEZIAL:

I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus:

Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen:

Spezialseite zu Film- und Medienfonds
filmfonds.rechtinfo.de

Spezialseite zu Schiffsfonds
schiffsfonds.rechtinfo.de

MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG
medpro.rechtinfo.de

Lehman Brothers
lehman.rechtinfo.de

ACI Alternative Capital Invest
aci.rechtinfo.de

DFO/DBVI/Privatbank Reithinger:
dbvi.rechtinfo.de

MWB Vermögensverwaltungs AG
mwb.rechtinfo.de

Securenta/Göttinger Gruppe
securenta.rechtinfo.de

Accessio Wertpapierhandelshaus AG
accessio.rechtinfo.de

Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de

Futura Finanz GmbH & Co. KG
futura-finanz.rechtinfo.de

MSF Master Star Fund
Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG
msf.rechtinfo.de

VIP 3 und 4 Medienfonds
vip.rechtinfo.de
II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche:

Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen

Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen

Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter:
http://twitter.com/rechtinfo

KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed
rss.rechtinfo.de

Online-Rechtsberatung uvm.
www.rechtinfo-rat.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht
www.erb-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen
www.widerrufsbelehrungen.de

Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/
bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten
www.steuern-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag)
www.arbeit-rechtinfo.de

Mehr Sicherheit im Finanzdschungel
www.rechtinfo-check.de

Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de

Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo
KAPITALRECHTinfo

Im Überblick
www.gerecht.de

Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de