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Kiener-Fonds: Seit langem ein Spiel mit dem Feuer

Zwar hat die Verhaftung des maßgeblichen Leiters der Kiener-Fonds das Licht der Öffentlichkeit auf diese Anlage aus Aschaffenburg geworfen, in der Kritik von Fachkreisen stand das System schon seit längerem – und dass nicht nur wegen jahrelanger Gerichtsverfahren mit der Finanzaufsicht. Bereits 2001 wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Geschäftsbericht veröffentlicht, dass Helmut Kiener die Finanzportfolioverwaltung untersagt worden war.

 

In vielfältiger Weise ist bei deutschen und internationalen Investoren durch den 50-jährigen Diplom-Psychologen und Anlage-Guru Millionenbeträge eingeworben worden. In den Medien ist die Rede von rund Euro 600 Mio. Mit dem Angebot von Genussrechten ist eine Lücke in den Bankengesetzen bewusst ausgenutzt worden, um Anlegern ein weitgehend mangelhaft reguliertes Anlageprodukt schmackhaft zu machen.

 

Die Süddeutsche Zeitung zitiert Fachanwalt Hartmut Göddecke in seiner Ausgabe vom 05. November 2009 mit den Worten: „Gerade bei Genussrechten bewegt sich der Anleger oftmals auf sehr unsicherem Terrain. Bei den „Kiener-Fonds“ wird zu analysieren sein, ob die Buchungen für die Gewinnausweise korrekt abliefen“. Außerdem setzte Kiener auf seriöse Namen in der Finanzlandschaft wie Barclays, Sociéte Generale, BNP Paribas und JPMorgan sowie Vienna Life. Verpackt wurden die Finanz-Fata-Morganas in Namen wie K1 Global, X1 Global Sub Trust oder K1 Invest – was nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als der Anfang eines Betrugsfalls gewertet wird.

 

Das Geld wurde in windige Firmen, unter anderem auf den Cayman Islands und in die USA (Delaware) transferiert, die dem Haftbefehl nach unter Kieners indirekter Leitung standen. Von dort soll ein Teil des Vermögens in mehrere Flugzeuge gesteckt worden sein. Ebenso soll eine Luxusvilla in den USA erworben worden sein. Aktuell wird der Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg mit der Fehlverwendung von Geldern in sogenannten Finanzschlupflöchern und der daraus resultierenden Fluchtgefahr begründet.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Bei dem System über Finanzoasen soll es Helmut Kiener dem Vernehmen nach darum gegangen sein, sich selbst Vorteile zuzuschustern. Private Investoren und Banken werden von dem noch vorhandenen Vermögen profitieren und Anleger können Banken in Regress nehmen.

 

Quelle: Geschäftsbericht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen 2001, Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg, eigene Recherchen

 

06. November 2009 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)

 



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:: K1 Invest GbR / K2 Invest GbR: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Untersagungsverfügung gegen K1 - Rechtsstreit mit K2 an Hessischen Verwaltungsgerichtshof (HessVGH) zurück verwiesen
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