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LBB/IBV (Bankgesellschaft Berlin)

Hinter dem unscheinbaren Kürzel LBB/IBV verbirgt sich der bislang größte Bankenskandal der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Geschädigt ist nicht nur die Allgemeinheit. Unser Blick richtet sich auf die ca. 55.000 Anleger, die ihr Geld in die „Rund-um-sorglos“-Fonds investierten. Seitdem der Bankskandal 2000/2001 in den Focus der Öffentlichkeit gerückt ist, wird für die Anleger immer deutlicher, dass sie ihre vermeintlich sichere Alters- vorsorge auf Sand gebaut haben.

 

Zu dem sog. Immobilienskandal kam es, als das Land Berlin Anfang der neunziger Jahre seine Bankbeteiligungen neu strukturieren wollte. Entstehen sollte ein der Bundeshauptstadt angemessener Finanzriese. Dieses ehrgeizige Ziel sollte durch zahlreiche Immobilienfonds erreicht werden. Die ersten Fonds waren auch durchaus profitabel. Ab dem LBB Fonds 3 machten sich hingegen erste Probleme bemerkbar. Dies hatte zur Folge, dass die folgenden Fonds sämtlich mit umfangreichen Garantien und Zusagen versehen werden mussten, um verkauft werden zu können. Obwohl sich schon 1995 abzeichnete, dass die Immobilienge- schäfte zu einer finanziellen Belastung der Bankgesellschaft Berlin werden würden, änderte sich die Geschäftspolitik nicht.

 

Nicht zuletzt wegen der für Anleger äußerst attraktiven Garantien, die den Fonds den Beinamen „Rund-um-sorglos“ einbrachten, stieg die Bankgesellschaft Berlin schnell zum Branchenprimus für geschlossene Immobilienfonds auf. Doch dem kometenhaften Aufstieg folgte ein tiefer Fall. Das war vorherzusehen. Denn da das Konzept von Anfang an unwirtschaftlich und langfristig nicht sauber kalkuliert war, musste es zwangsläufig scheitern. Im Jahre 2001 platzte dann die große Seifenblase, als ein geplanter Börsengang scheiterte. Damit wurde die Öffentlichkeit aufmerksam und der Schleier, der bis dahin über der Bankgesellschaft Berlin lag, wurde gelüftet.

 

Vieles liegt immer noch verborgen. Einige pikante Details sind jedoch schon bekannt geworden. So stellte sich z.B. heraus, dass viele Garantien nicht prospekt- und vertragsgemäß erfüllt worden sind. Auch blieben vertraglich zugesicherte Ausschüttungen aus. Vielen Anlegern wird nun schmerzlich vor Augen geführt, dass es sich bei ihrer Fondsbeteiligung um ein unternehmerisches Engagement handelt, das im Extremfall zum Totalverlust führen kann. Von „Rund-um-sorglos“ keine Spur mehr.

 

Die Kanzlei Göddecke vertritt zahlreiche Anleger der LBB/IBV-Fonds gegenüber der Bankgesellschaft Berlin. Dabei haben wir stets Ihre Ziele als Anleger fest im Blick. Denn was Sie erreichen können, hängt nicht zuletzt davon ab, was Sie erreichen wollen, z.B. Lösung von der Kreditverbindlichkeit, Rückgabe der Beteiligung, Schadensersatz oder Auszahlung der Ausschüttungen. Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen einer individuellen Beratung!

 



Ihr Ansprechpartner zu diesem Projekt:
Sekretariat/Kontakt:
Frau Döhler

Tel:  0 22 41 / 17 33 - 20
Fax: 0 22 41 / 17 33 - 44

Visitenkarte als vcf-Datei:
 
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Bankkaufmann



Informationen zu einer raschen und kompetenten Rechtsberatung: www.rechtinfo-rat.de


 


Interessante Artikel zum Projekt:

 

:: LBB-Fonds: Angebote prüfen lassen (12. Oktober 2005)

 

:: Bankmanger vom Landgericht Berlin am 07. Februar 2005 verurteilt

:: Landgericht Berlin verurteil IBV zur Leistung von Schadensersatz




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