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Noa-Bank: Finanzaufsicht macht Ethik-Bank dicht

Die Noa-Bank, als Alternative zu herkömmlichen Banken gestartet, steht vor dem Ende. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verhängte am 18.08.2010 ein so genanntes Moratorium über die Bank, welche sich besonders das Thema Ethik auf die Fahnen geschrieben hatte. Was dies für die Kunden bedeutet, erfahren Sie hier.

Die BaFin hat umfangreiches Moratorium gegenüber der Noa-Bank verhängt. Dieses umfasst ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot, die Schließung des Instituts für Kundenverkehr sowie ein Verbot der Entgegennahme von Zahlungen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Noa-Bank bestimmt sind.

 

Für die Kunden bedeutet dies zunächst, dass diese für die Dauer des Moratoriums nicht an ihr Geld kommen. Somit soll ein „Wettlauf“ der Kunden vermieden werden. Selbst Zwangsvollstreckungen sind für die Dauer des Moratoriums unzulässig.

 

Sollte das Moratorium länger als sechs Wochen andauern, muss die BaFin den Entschädigungsfall feststellen und die zuständige Entschädigungseinrichtung unverzüglich informieren. Bis zur Auszahlung der Entschädigung kann es ohne weiteres zweieinhalb Monate oder länger dauern.

 

Einlagen der Kunden sind in diesem Fall bis zu einem Betrag von 50.000 EUR inkl. Zinsen durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken abgesichert. Der Entschädigungsanspruch ist schriftlich binnen eines Jahres nach Unterrichtung über den Entschädigungsfall bei der Entschädigungseinrichtung anzumelden.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Die Schließung der Noa-Bank trifft besonders diejenigen Kunden, welche sich damit bewusst für eine Alternative zu klassischen Geschäftsbanken entschieden haben. Die Kunden wollten wissen, wie genau ihre Spareinlagen investiert werden. Nun müssen diese zunächst selbst auf Entschädigung warten. Unklar ist noch, wie es für Sparer weitergeht, welche der Noa-Bank mehr als 50.000 EUR anvertraut haben. Hier stellt sich insbesondere die Frage, ob die Bundesregierung mit Ihrer öffentlichen Zusage, sie garantiere für die Sicherheit der Einlagen privater Sparer, einstehen muss.

 

Die KANZLEI GÖDDECKE bietet geschädigten Noa-Bank-Kunden die Beratung und Vertretung gegenüber der zuständigen Entschädigungseinrichtung und anderen Beteiligten an.

 

Quelle: Pressemitteilung der BaFin vom 18. August 2010, eigener Bericht

 

19. August 2010 (Rechtsanwalt Sebastian Hofauer)

 




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