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PROKON-Unternehmensgruppe – Genussrechte mit stürmischen Aussichten

Am 22.01.2014 hat die PROKON Regenerative Energien GmbH bei dem Amtsgericht Itzehoe Insolvenzantrag gestellt (Aktenzeiten: 28 IN 11/14). Im vorläufigen Insolvenzverfahren wird Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, ein erfahrener Insolvenzverwalter aus Hamburg, als vorläufiger Verwalter im Insolvenzverfahren das Ruder in die Hand nehmen.

 

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Die PROKON Unternehmensgruppe hat nach eigenen Angaben durch den Vertrieb von Genussrechten Anlegerkapital in Höhe von ca. 1,4 Milliarden € von rund 75.000 Anlegern eingeworben.

 

Seit Mitte Dezember 2013 hatte PROKON die Anleger massiv unter Druck gesetzt, kein weiteres Kapital abzuziehen, da dem Unternehmen andernfalls die Insolvenz drohe. Geholfen hat dies augenscheinlich nichts.

 

Da Genussrechtsinhaber nachrangig zu bedienende Gläubiger sind, ist unser vorderstes Ziel, den Anlegern zu einer vorrangigen Forderung zu verhelfen und dafür den Hebel bei fehlerhafter Risikoaufklärung im Prospekt und intransparenten Genussrechtsbedingungen anzusetzen.

 

Wir haben aufgrund der gegebenen Umstände für die betroffenen Anleger bereits Grundlagen erarbeitet, die Forderungen der Anleger als reguläre Forderungen zu Insolvenztabelle anmelden zu können. Voraussetzung dafür ist zunächst, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

 

24. Januar 2014 (Rechtsanwalt Marc Gericke)

 
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Marc Gericke
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