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Phoenix Kapitaldienst GmbH: Aus mit Asche?

Schon seit vielen Jahren bestanden ernsthafte Zweifel an der Seriosität der Wertpapierhandelsbank. Trotzdem vertrauten ca. 30.000 Anleger bis zur Schließung durch die Behörden Mitte März 2005 ihr Geld dem Unternehmen an.

 

Insolvenzverfahren der Firma Phoenix Kapitaldienst GmbH eingeleitet! Kriminelle Handlungen vermutet.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn/Frankfurt/M., (BaFin) untersagte der Phoenix die Weiterführung des Geschäftsbetriebes am 10. März 2005 mit sofortiger Wirkung und stellte Insolvenzantrag. Als Schaden sind Kundengelder in dreistelliger Millionenhöhe auf Grund von Manipulationen zu beklagen. Man vermutet, dass von ca. € 800 Mio. rund € 600 Mio. reine Luftbuchungen sind.

 

Das Amtsgericht Frankfurt eröffnete das vorläufige Insolvenzverfahren am 14. März 2005 um 12.30 Uhr zum Aktenzeichen 810 IN 300/05 P und setzte Rechtsanwalt Frank Schmitt als vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Die Schließung bedeutet, dass zunächst weder Ein- noch Auszahlungen an die etwa 30.000 Kunden vorgenommen werden können.

 

Verantwortliche des Finanzdienstleisters sind bereits kriminalpolizeilich vernommen worden; entgegen ersten Verlautbarungen hat es allerdings bislang noch keine Festnahmen gegeben.

 

Welche Warnzeichen gab es schon vorher?

Schon mehrfach wurde die Phoenix und deren Verantwortliche von den Gerichten zu Schadensersatz verurteilt. So monierten Richter in den Entscheidungen die unzureichende Aufklärung der Kunden über die Risiken der Geschäfte und sahen darin ein sittenwidriges Vorgehen. Vermutungen von Fachleuten gehen noch weiter und wittern ein betrügerisches Schnellballsystem. Die von dem Unternehmen herausgegebenen Aufklärungsbroschüren reichten jedenfalls nicht aus, um dem Anleger deutlich zu machen, dass die wirklichen Renditechancen wegen der horrenden Gebühren nur sehr minimal waren.

 

Bereits ab 1996 kritisierte die Fachpresse die überhöhten Gebühren und riet, die Finger von den Angeboten zu lassen. Nach Ansicht des hessischen Staatskommissars für die Börsenaufsicht, Klaus-Dieter Benner, hätte die Phoenix schon 1998 „auffliegen müssen“, als das dritte Finanzmarktförderungsgesetz für eine Marktbereinigung sorgen sollte.

 

Zentrale Frage aller Anleger: Wie erhalte ich mein Geld wieder zurück?

Eine verbindliche Antwort wird man erst geben können, wenn die Unterlagen der Staatsanwaltschaft und der Bericht des vorläufigen Insolvenzverwalters offen gelegt werden. Aller Wahrscheinlichkeit werden auch die Hintermänner zur Verantwortung gezogen werden. Dazu ist es schon jetzt sinnvoll, Vorbereitungen zu treffen. Natürlich können diese vorbereitenden Maßnahmen an dieser Stelle hier nicht öffentlich gemacht werden, da ansonsten deren Erfolg gefährdet wäre.

 

Welche Sicherungseinrichtung gibt es aktuell und wie kann geholfen werden?

Nach Angaben der Wirtschaftspresse (HANDELSBLATT vom 17.03.05) kann von der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), Berlin, Hilfe erwartet werden. Dieser Entschädigungsanspruch gilt allerdings nur, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Der Entschädigungsbetrag ist begrentzt auf 90 % der Einlagesumme, maximal jedoch € 20.000,00 je Anleger. Die Anleger, die in Dollar oder anderen Währungen (also nicht in EURO) angelegt haben, müssen anderweitig ihre Rechte geltend machen.

 

Gibt es sonstige Zahlstellen?

Diese Frage lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht definitiv beantworten, da die Prüfungen weiterer Zahlungsverpflichteter noch andauern; zu denken ist jedenfalls an Vermittler, Anlageberater, die ehemalige Geschäftsführung, den zuständigen Produktmanager, das beauftragte Brokerhaus Man Financial in London, den Wirtschaftsprüfer  Dr. G. Puckler, etc.. Auch eine Haftung der Aufsichtsbehörde wird in Fachkreisen bereits diskutiert, weil sie anlässlich der Sonderprüfung im Jahre 2002 die Manipulationen nicht entdeckt habe.

 

Wo kann ich mich informieren?

Neben dem Angebot, sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn, und der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierunternehmen, Berlin, telefonisch Auskunft geben zu lassen, kann der Geschädigte auch Rat bei der Aktionsgemeinschaft PHOENIX KAPITALDIENST (www.phoenix-kapitaldienst-anleger.de) erhalten. Selbstverständlich steht auch die Kanzlei Göddecke für Auskünfte über die den Anlegern zustehenden Rechte und Ersatzmöglichkeiten zur Verfügung.

 

Datum 17. März  2005 (HG)

 


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:: Phoenix Kapitaldienst GmbH: Entschädigungsleistungen der EdW


::  Phoenix Kapitaldienst GmbH: Pressemitteilung der Insolvenzverwaltung

 (17. März 2005)

:: Insolvenzantrag bei Phoenix-Kapitaldienst GmbH mit Original-Beschluss des Amtsgerchts Frankfurt / M.

 

 




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