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Postbank Finanzberatung AG: Finanztest warnt vor Vermittlertricks

2006 wurde die Postbank Finanzberatung AG gegründet. Die Gesellschaft ist ein Zusammenschluss der Finanzberater der BHW Gruppe und den Postbank Vermögensberatern. Nun mehren sich negative Stimmen zu deren Verkaufspraxis. Es ist von frustrierten Mitarbeitern, schlecht ausgebildeten Beratern sowie enormem Verkaufsdruck die Rede.

 

Berichte der Finanztest 11/2009 und 12/2009 werfen kein gutes Licht auf die freien Finanzvermittler der Postbank. Finanztest beruft sich unter anderem auf ehemalige Postbankberater, die über die heutigen Zustände alles andere als glücklich sind. Berater mit mangelhafter Ausbildung würden Kunden völlig unabhängig vom jeweiligen Bedarf Verträge verkaufen. „Üblicherweise werden Mitarbeiter zu Beginn ihrer Tätigkeit zu einer 14-tägigen Schulung nach Hameln geschickt, kommen wieder und gehen direkt in den Verkauf“, wird ein ehemaliger Berater der Postbank zitiert.

 

Älteren Kunden sollen zum Beispiel gleich mehrere Bausparverträge verkauft worden sein, deren Zuteilung diese vermutlich nicht mehr erleben werden. Finanztest berichtet zudem, dass gerne aus Profitgründen Altverträge „schlechtgeredet“ und der Abschluss neuer Verträge empfohlen werde. Da bei vielen Altverträgen kein Storno der Provisionen mehr drohe, werde so zusätzlicher Provisionsgewinn erwirtschaftet.

 

Die Verkaufspraktiken der Postbank Finanzberatung AG dürften auch viele Kunden der Postbank betreffen: In der Ausgabe 12/2009 berichtet Finanztest, dass tausende freie Finanzvermittler der Postbank Finanzberatung AG Zugriff auf Kontodaten von Postbank-Kunden hatten, obwohl diese einer Weitergabe ihrer Daten nie zugestimmt hatten. Somit sollte der Produktabsatz gefördert werden.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Die Berichte von Finanztest bestätigen, was der Kanzlei GÖDDECKE bereits von eigenen Mandanten berichtet wurde. Anscheinend herrscht bei der Postbank ein derart hoher Verkaufsdruck, dass bei der „Beratung“ die Provisionen der Bank und nicht die Kundenbedürfnisse im Vordergrund stehen. So kommt es zum Beispiel, dass älteren Kunden, deren Anlageerfahrung sich bislang auf Sparbücher beschränkte, ohne weitere Informationen Investmentfonds aufgedrängt wurden. Mandanten der Kanzlei GÖDDECKE berichteten davon, dass ihnen Wertpapieraufträge regelrecht „untergeschoben“ worden seien.

 

Kunden sollten sich solche zweifelhaften Methoden nicht gefallen lassen. Wenn eine Bank Empfehlungen zur Geldanlage ausspricht, ist sie zur anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Sie muss sicherstellen, dass dem Kunden nur passende Anlageprodukte empfohlen und diese auch ausreichend erläutert werden. Sonst macht sich die Bank schadensersatzpflichtig. Der Kunde kann in diesem Fall die Rücknahme der falsch empfohlenen Produkte gegen Erstattung der Anschaffungskosten oder zumindest den Ausgleich erlittener Verluste verlangen. Die Kanzlei GÖDDECKE berät Sie hierzu gerne.

 

Quelle: Finanztest 11/2009 und 12/2009

 

30. November 2009 (Rechtsanwalt Sebastian Hofauer)

 



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