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Q-Cells: Einladung zur Gläubigerversammlung

Die Q-Cells International Finance B.V. hat zu einer Gläubigerversammlung am 25. Oktober 2011 in Frankfurt am Main eingeladen. Ziel der Veranstaltung ist es, Möglichkeiten zu Restrukturierung der 2012 fällig werdenden Wandelschuldverschreibung (ISIN DE000A0LMY64) zu schaffen. Voraussichtlich werden demnächst Einschnitte in die Rechte der Anleihegläubiger erfolgen. Anleihegläubiger sollten die weitere Entwicklung daher aufmerksam beobachten.

 

Die Q-Cells International Finance B.V. ist die Finanzierungsgesellschaft der Q-Cells-Gruppe. Das Anleihekapital von € 492,5 Mio. wurde seinerzeit der führenden Gesellschaft der Gruppe, der Q-Cells SE, in Form eines Darlehens zur Verfügung gestellt. Die Q-Cells SE übernahm im Gegenzug eine Garantie für die Rückzahlung und Verzinsung des Anleihekapitals.

 

In ihrer Einladung teilt die Q-Cells mit, dass wirtschaftliche Schwierigkeiten die Restrukturierung der Anleihe möglicherweise erforderlich machen. So stünde die Gesellschaft zum einen „unter dem starkem Konkurrenzdruck asiatischer Wettbewerber“. Zum andern verweist die Gesellschaft auf regulatorische Änderungen in wichtigen Absatzmärkten. Hiermit sei ein erheblicher Preisverfall in der Solarbrache verbunden.

 

Zunächst bittet die Emittentin die Gläubiger im Kern, einen gemeinsamen Vertreter für die anstehende Verhandlungen über die Zukunft der Anleihe zu bestimmen. Dieser Vertreter soll u.a. berechtigt sein, die Fälligkeit der Anleihe von Februar 2012 bis zum Jahresende 2012 aufzuschieben. Die Möglichkeit, individuell gegen die Emittentin oder Q-Cells SE als Garantin vorzugehen, bestünde für die einzelnen Anleger dann nicht mehr.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Anleger sollten die Entwicklungen ihrer Anleihe (ISIN DE000A0LMY64) aufmerksam beobachten und ihre Rechte auf der anstehenden Gläubigerversammlung wahrnehmen. Auch das Verhalten des gemeinsamen Vertreters verdient Beachtung. Dr. Mack ist Rechtsanwalt in der internationalen Wirtschaftskanzlei White & Case LLP. Diese Kanzlei war in der Vergangenheit vornehmlich für Unternehmen, und allenfalls untergeordnet für Anleger tätig.

 

Die KANZLEI GÖDDECKE berät Anleger auch im Zusammenhang mit der Restrukturierung von Anleihen. Auf der anstehenden Gläubigerversammlung vertreten wir Sie gerne.

 

Quelle: eigene Recherche

 

19. Oktober 2011 (Rechtsanwalt Daniel Vos)

 

 



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Interessante Artikel, Infos und Urteile zum Forum:


:: Q-Cells: Kehrtwende gefährdet Gläubigerinteressen
(23. Februar 2012)



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