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X1 Global Index Zertifikat: Musterverfahren anhängig

Das Landgericht am Main hat beschlossen, die Haftung der Barclays Bank PLC für Schäden aus dem X1 Global Index Zertifikat (WKN BC0BMA / ISIN DE000BC0BMA7) in einem Musterverfahren durch das Oberlandesgericht prüfen zu lassen. In diesem Verfahren wird über die Haftungsansprüche der Anleger gegenüber der Barclays Bank PLC nicht nur einheitlich und damit rechtssicher entschieden. Dieses Verfahren bietet für Anleger den klaren Vorteil, Ansprüche äußerst kostengünstig zu sichern.  

Das X1 Global Index Zertifikats (WKN BC0BMA / ISIN DE000BC0BMA7) bildet die Wertentwicklung eines Hedgefondsportfolios mit 20 bis 40 Zielfonds ab und sollte durch Verwaltungsgesellschaft gesteuert werden. Diese wurde allerdings nur von einem Strohmann geführt. Tatsächlich stand Herr Helmut Kiener hinter der Verwaltungsgesellschaft. Diesem hatte es das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen bereits 2001 untersagt, ein Finanzportfolio zu verwalten.

 

Die hinter dem X1 Global Index Zertifikat (WKN BC0BMA / ISIN DE000BC0BMA7) stehende Verwaltungsgesellschaft fiel im Jahr 2009 in Insolvenz. Zwischenzeitlich wurde Herrn Helmut Kiener wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Urteil lag zugrunde, dass das um die hier tätige Verwaltungsgesellschaft aufgebaute Firmenkonstrukt teilweise nach einem Schneeballsystem funktionierte.

 

In dem nun anhängigen Musterverfahren soll geprüft werden, ob die Barclays Bank PLC im Rahmen der Emission der Zertifikate ihre vor- und nachvertraglichen Prüfungs-, Nachforschungs- und Informationspflichten erfüllt hat.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Das nun anhängige Musterverfahren hat für Anleger den Vorteil, dass sie selbst – wenn sie ihre Ansprüche rechtzeitig anmelden – in den Genuss von positiven Prozessergebnissen kommen können. Dabei müssen sie selbst diesen Rechtsstreit nicht selbst aufwändig und kostenintensiv führen.

 

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist dieses Gerichtsverfahren inzwischen öffentlich bekanntgegeben worden. Das dürfte für einen betroffenen Investor unter Umständen empfindliche Nachteile mit sich bringen. Denn Gerichte, die später eingeschaltet werden, könnten zu dem Ergebnis kommen, dass ein Geldanleger seinen berechtigten Anspruch bis dahin verloren hat. Bleibt der Anleger weiterhin passiv, mag das dazu führen, dass sich die  Barclay Bank  PLC mit Sicherheit auf Verjährung berufen wird. Dies wäre ein äußerst missliches Ergebnis, wenn das OLG Frankfurt/M. auf Grund des Musterverfahrens zu dem Ergebnis kommt, dass  ein Schadensanspruch prinzipiell gegeben sei.

 

Daher empfiehlt Goeddecke Rechtsanwälte, sich vorsorglich in das Musterverfahren einzuklinken. Dies ist kostengünstig möglich. Über die hierzu erforderlichen Maßnahmen informieren wir Sie gern – melden Sie sich hier.

 

Quelle: LG Frankfurt a.M., Az. 2-12 OH 4/13, eigene Recherche

 

27. Februar 2014 (Rechtsanwalt Daniel Vos)



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