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Finanztest: Ein guter weiterer Schritt für Argentinien-AnlegerBesitzer von Argentinien-Anleihen aus der Zeit vor dem Jahr 2002 können Hoffnung schöpfen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit ihrer Ansprüche bestätigt (Az. 2 BvM 1–5/03, 1/06 und 2/06). Argentinien hatte sich im Jahr 2002 für zahlungsunfähig erklärt und diese Anleihen nicht mehr bedient. Nun gibt es eine neue Chance.Wer das Umschuldungsangebot aus dem Jahr 2005 angenommen hat, ist allerdings raus. Für die anderen laufen Fristen: Ende 2006 lief die Anspruchsfrist für Zinsen aus, die 2002 fällig waren. Für die meisten Anleger haben die Banken die Ansprüche pauschal geltend gemacht und für alle eine Fristverlängerung bis Ende 2008 erreicht. Dieses Verfahren werden die Banken nun zu jedem Jahresende anwenden, um den Druck auf den säumigen Schuldnerstaat aufrechtzuerhalten. Für die Rückzahlung der Anleihen selbst laufen die Fristen erst ab 2012 aus.
27. August 2007 (HG)
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