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Finanztest: Ein guter weiterer Schritt für Argentinien-Anleger

Besitzer von Argentinien-Anleihen aus der Zeit vor dem Jahr 2002 können Hoffnung schöpfen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit ihrer Ansprüche bestätigt (Az. 2 BvM 1–5/03, 1/06 und 2/06). Argentinien hatte sich im Jahr 2002 für zahlungsunfähig erklärt und diese Anleihen nicht mehr bedient. Nun gibt es eine neue Chance.

Wer das Umschuldungsangebot aus dem Jahr 2005 angenommen hat, ist allerdings raus. Für die anderen laufen Fristen: Ende 2006 lief die Anspruchsfrist für Zinsen aus, die 2002 fällig waren. Für die meisten Anleger haben die Banken die Ansprüche pauschal geltend gemacht und für alle eine Fristverlängerung bis Ende 2008 erreicht. Dieses Verfahren werden die Banken nun zu jedem Jahresende anwenden, um den Druck auf den säumigen Schuldnerstaat aufrechtzuerhalten. Für die Rückzahlung der Anleihen selbst laufen die Fristen erst ab 2012 aus.
 
Das Engagement der Hausbanken bedeute für den Anleger nur einen Aufschub, sagt Bernd Jochem von der Münchner Kanzlei Rotter. Um sowohl an die Zinsen als auch zumindest an Teile des eingesetzten Kapitals zu kommen, sollten sie sich einen vollstreckbaren Titel besorgen, rät Jochem. Nur dann hätten sie ihre Ansprüche verbrieft.
 
Bis zu einer Höhe von 5 000 Euro kann das jeder beim Amtsgericht selbst erledigen. Liegt sein Schaden höher, muss er einen Anwalt beauftragen
 
Quelle: Finanztest Online 9/2007  
27. August 2007 (HG)


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