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Abgeltungsteuer: Einführung stößt auf geteiltes Echo Die geplante Einführung einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne hat am 07. Mai 2007 im Finanzausschuss gegensätzliche Reaktionen hervorgerufen. In der zweiten Anhörung zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (16/4841) sowie zu darauf bezogenen Anträgen der Linken (16/4857) sowie von Bündnis 90/Die Grünen (16/4855) äußerten sich die Vertreter der Bankenpraxis überwiegend zustimmend, während die kritischen Stimmen aus der Wissenschaft kamen. Für den Zentralen Kreditausschuss der deutschen Banken sagte Heinz-Udo Schaap, die Abgeltungsteuer sei ein "richtiger Ansatz", um das Problem der steuerlichen Erfassung von Kapitalerträgen zu lösen. Die Kapitalanleger empfänden die jetzige Besteuerung als zu hoch und ungerecht, es gebe Ausweichtendenzen ins Ausland. Alle deutschen Kontrollen endeten an den Landesgrenzen, die Zinsrichtlinie der Europäischen Union helfe auch nicht weiter, weil sie nur Zinsen, nicht aber Dividenden oder Veräußerungsgewinne erfasse. Die geplante einheitliche Besteuerung stelle eine Vereinfachung dar.
Die Anleger müssten ihre Kapitalerträge künftig nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Zustimmend äußerte sich auch der Bayreuther Professor Karl-Georg Loritz, der die Reform für dringend erforderlich hielt und den damit verbundenen Systemwechsel als die "einzig realistische Chance" bewertete, sich auf internationalen Finanzmärkten attraktiver zu positionieren. Das jetzige System nannte Loritz kompliziert und nicht durchschaubar.
Grundsätzlich stimmte auch Professor Wolfgang Gerke vom Bayerischen Finanzzentrum in München dem Systemwechsel zu, wenn auch noch über einiges nachgedacht werden müsse. Professor Rüdiger von Rosen vom Deutschen Aktieninstitut betonte, die Aktie dürfe in Deutschland nicht benachteiligt werden. Er rief daher dazu auf, den Sparern bei der Altersvorsorge den Sparern die Möglichkeit zu geben, Renditevorteile durch Freibeträge nutzen zu können. Im Gesetzentwurf sind solche Freibeträge bislang nicht vorgesehen.
Stefan Seip vom Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) kritisierte, dass die unbefristete Besteuerung von Veräußerungsgewinnen nach dem Verkauf von Wertpapieren die private Altersvorsorge stark belaste. In einer Reihe von Nachbarstaaten gibt es nach den Worten Seips keine Besteuerung der Veräußerungsgewinne. Laut Seip wird künftig Beteiligungskapital im unternehmerischen Bereich fast doppelt so hoch besteuert wie risikofreie Kapitalanlagen.
Kritisch äußerten sich vor allen Dingen die Ökonomen Professor Rudolf Hickel aus Bremen und Professor Stefan Homburg aus Hannover sowie Hartmut Tofaute von Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Hickel nannte es einen falschen Anreiz, dass durch die Abgeltungsteuer die Erwerbsarbeit, wenn sie einem höheren Steuersatz als 25 Prozent unterliegt, gegenüber den Kapitaleinkünften "strukturell privilegiert" wird. Auch verfassungsrechtlich bezeichnete er die Lücke zwischen dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent (einschließlich der Reichensteuer 45 Prozent) und dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent als problematisch. Homburg erinnerte an das Prinzip der synthetischen Einkommensteuer, das laute: gleiche Steuer auf gleiches Einkommen. Nun werde ein Systembruch eingeführt mit "fatalen Wirkungen auf die Steuermoral in Deutschland".
Homburg wies darauf hin, dass höhere Werbungskosten in diesem System nicht mehr geltend gemacht werden können. Damit werde das "Nettoprinzip" durchbrochen, wonach Einkünfte nur netto, also nach Abzug der damit verbundenen Aufwendungen, zu versteuern sind. Der Sachverständige prognostizierte Steuerausfälle in zweistelliger Milliardenhöhe. Steuerausfälle erwartet auch Hartmut Tofaute vom DGB, der in der Abgeltungsteuer einen "krassen Verstoß gegen die Steuergerechtigkeit" sah. Demgegenüber erwartet Professor Karl-Georg Loritz in drei bis fünf Jahren deutliche Steuermehreinnahmen aufgrund der Abgeltungsteuer.
Quelle: dbtg-newsletter vom 07. Mai 2007, heute im Bundestag Nr. 118
28. November 2007 (Hartmut Göddecke) |
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