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Akzenta AG zur Erstattung der gezahlten Beiträge verurteilt Im Prozess gegen die Akzenta AG urteilte das Landgericht München I zugunsten des Anlegers: Der Vertrag mit den Anlegern ist unwirksam! Was sich bereits seit langen aufdrängte, wurde nun erstmals durch ein Gericht bestätigt: Der mit der Akzenta AG abgeschlossene „Verwaltungsvertrag“ ist sittenwidrig und somit unwirksam.
Das Gericht sprach in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte: Hier konnte nicht mehr von einem wirksamen Rechtsgeschäft die Rede sein. Das Geschäft der Umsatzbeteiligung ist für den Anleger viel zu unklar und irreführend. Eine genaue Bezeichnung seiner konkreten Ansprüche sucht der Anleger im Vertrag vergeblich. Damit fehlt dem Vertrag jedoch ein ganz wesentlicher Bestandteil. Darüber hinaus ergibt sich die Sittenwidrigkeit aus der Vorgehensweise der Akzenta AG: Durch irreführende Formulierungen im Vertrag täuscht sie den Anleger über den Erwerb eines einklagbaren Rechtes. Mit anderen Worten: Der Anleger glaubt ein bestimmtes Recht erhalten zu haben. Problematisch ist nur, dass dieses Recht für ihn gar nicht bestimmbar ist. Eine Bezifferung seines Anspruchs ist ihm dadurch nicht möglich.
Da der Vertrag unwirksam ist, zahlte der Anleger seine Beiträge ohne einen Rechtsgrund. Die gezahlten Beträge musste ihm die Akzenta AG daher – abzüglich seiner erhaltenen Ausschüttungen - zurück erstatten.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Das Urteil ist wieder einmal ein gutes Beispiel dafür, dass sich Anleger durch verwirrende Vertragstexte nicht einschüchtern lassen sollten. Bei Zweifeln sollte der Anleger sich nicht scheuen, fachkundigen Rat zu suchen.
Quelle: Landgericht München I, LG München I Urteil vom 24.01.2008, Az.: 22 O 19959/07
21.02.2008 (Harald Frank)
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