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Akzenta AG: Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung Das Amtsgericht Rosenheim hat die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Akzenta AG wurde zunächst bekannt durch ungewöhnliche Umsatzbeteiligungsformen, an denen Anleger sich beteiligen konnten. Von vielen Seiten wurde das Geschäftsmodell als unseriös hinterfragt. Wie sich gezeigt hat, wohl zu Recht. Die Ex-Akzenta-Vorstandsvorsitzende Ulrich Chmiel, seine Söhne Christan und Alexander Chmiel sowie der Ex-Akzenta-Vorstand Oliver Braun wurden wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu z. T. hohen Haftstrafen verurteilt. Anlegern, die die Umsatzbeteiligung zeichneten, haben Gerichte Rückzahlungsansprüche zugesprochen.
Nun hat das zuständige Amtsgericht Rosenheim als Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Damit sind auch die bisherigen Vorstandsmitglieder der Akzenta AG von der Leitung und Vertretung der Gesellschaft faktisch ausgeschlossen. Zahlungen oder sonstige Vermögensverfügungen dürfen nun nicht mehr durch diese erfolgen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel W. Bierbach aus München bestellt. Er hat nunmehr die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft zu sichten und zu prüfen, ob und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens noch bestehen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen müssen, ob aufgrund der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet werden muss. Anleger sollten prüfen lassen, ob sie etwaige Ansprüche gegen die Gesellschaft besitzen, die im Rahmen des Verfahrens dann fristgerecht angemeldet werden können. Erstinstanzliche Gerichte hatten bereits geurteilt, dass Rückzahlungsansprüche der Kunden bestehen können. Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE helfen bei der Prüfung von Ansprüchen und ordnungsgemäßen Forderungsanmeldungen gerne weiter.
Quelle: Beschluss des Amtsgericht Rosenheim vom 16.04.2009 (Az. IN 145/09)
28. April 2009 (Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann, LL.M.)
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