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ALBIS Finance AG: Anleger sollten windige Angebote ablehnen

Die Anleger der ALBIS Finance AG (im Folgenden: ALBIS) erhalten mal wieder Post von ihrer Gesellschaft. Sie sollen ihr negatives Kapitalkonto ausgleichen. Gleichzeitig wird damit gedroht, dass die Forderung in Zukunft noch höher ausfallen könnte. Die KANZLEI GÖDDECKE rät: Gehen Sie auf keinen Fall auf die Forderungen der ALBIS ein.

Das Unterbreiten „windiger Angebote“ hat im Hause ALBIS/ALAG schon Tradition. Stets sollen sich die Anleger mit irgendwelchen Zahlungen an die Gesellschaft einverstanden erklären, um so einer ggfls. noch höheren Forderung zu entgehen. Tatsächlich verfolgt die ALBIS mit dem Angebot nur einen Zweck: Die Anleger so schnell wie möglich los werden und dafür noch einen ansehnlichen Geldbetrag kassieren.

 

Mit einem Vergleich, wie ihn die ALBIS gerne abschließen möchte, will sie sich einer aufwändigen Abrechnung der Beteiligung zum Laufzeitende entledigen. Bei einer vertragsgemäßen Beendigung muss die ALBIS nämlich eine sog. Auseinandersetzungsbilanz erstellen, wozu sie ggfls. aber gar nicht in der Lage ist.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Aus einer Reihe von Parallelverfahren ist der KANZLEI GÖDDECKE bekannt, dass die ALBIS eine Auseinandersetzungsbilanz nicht gerichtsfest erstellen kann. Alle Anleger, die von einer Rückforderung betroffen sind, sollten das Angebot der ALBIS daher nicht annehmen, sondern sich anwaltlich beraten lassen.

 

Wenn Sie den Registrierungsbogen ausfüllen und übermitteln, wird sich Herr Rechtsanwalt Corzelius mit Ihnen in Verbindung setzten. Kosten fallen hierdurch noch nicht an.

 

 

Quelle: eigener Bericht

 

07. April 2014 (Rechtsanwalt Mathias Corzelius)

 

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