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Adelmann AG: BaFin untersagt Herrn Frank Suckfüll und Herrn Holger Börgmann die Zweigstellentätigkeit für die Jacob Adelmann AG und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Frank Suckfüll, Königswinter, und Herrn Holger Börgmann, Duisburg, am 11. August 2006 untersagt, die Anlagevermittlung, die Finanzportfolioverwaltung sowie das Finanzkommissionsgeschäft als Zweigniederlassung der Jacob Adelmann AG, Zürich (Schweiz), zu betreiben. Zudem hat die BaFin angeordnet, die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln

Herr Suckfüll und Herr Börgmann unterhielten in Duisburg ein so genanntes Korrespondenzbüro der Jacob Adelmann AG. Über das Korrespondenzbüro warben sie Kunden an, die zur Vermögensverwaltung ein Konto bei konzessionierten Kreditinstituten in der Schweiz eröffneten. Ein Teil der Kunden räumte der Jacob Adelmann AG dabei eine eingeschränkte Verwaltungsvollmacht für das eingezahlte Vermögen ein. Der dazu abgeschlossene "Vermögensverwaltungsauftrag" sah vor, die Anlagebeträge in mündelsichere Bankschuldverschreibungen zu investieren.

 

Ferner nahmen Herr Suckfüll und Herr Börgmann für eine als "Private Placement" bezeichnete Vermögenserwaltung von ca. 300 Anlegern insgesamt etwa 1,5 Mio. € auf einem Konto der Jacob Adelmann AG in der Schweiz entgegen. Das eingesammelte Kapital sollte in Wertpapiere angelegt werden.

 

Die Herren Suckfüll und Börgmann betreiben damit die Anlagevermittlung, die Finanzportfolioverwaltung sowie das Finanzkommissionsgeschäft, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen. Die BaFin hat die Herren Suckfüll und Börgmann angewiesen, die der Jacob Adelmann AG zugeführten Kunden sowie die für die Jacob Adelmann AG in Deutschland tätigen Vermittler schriftlich über die Untersagung der unerlaubt betriebenen Geschäfte zu informieren.

 

Auch in der Schweiz besitzt die Jacob Adelmann AG keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat daher Sicherungsmaßnahmen hinsichtlich der eingezahlten Anlegergelder getroffen und einen Untersuchungsbeauftragten eingesetzt, dem sie die alleinige Geschäftsführung der Jacob Adelmann AG übertragen hat.

 

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

 

 

Quelle:  Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

vom 22. September 2006

 

26. September 2006 (HG)

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden sie hier:

 

:: Julius Stein Banking Corporation Ltd.: BaFin untersagt das Finanzkommissionsgeschäft

 

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