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ALBIS Finance AG: Zweifelhafte Angebote auf dem Hause ALBIS Anlegern, die sich als atypisch stille Gesellschafter an der ALBIS Finance AG beteiligt hatten, flattern derzeit Vertragsübernahmeangebote einer Centauri Beteiligungsverwaltungs GmbH (im Folgenden: Centauri) ins Haus. Die Anleger sollen Ihre Beteiligung für einen Bruchteil des aktuellen Wertes verkaufen und zudem noch auf sämtliche Ansprüche – auch gegenüber Dritten – verzichten. Die KANZLEI GÖDDECKE kann vor einer übereilten Unterzeichnung nur eindringlich warnen. Man kanns ja mal versuchen. Nach diesem Motto werden derzeit wohl eine Vielzahl von ALBIS Finance-Anlegern angeschrieben und sollen zum Verkauf ihrer Beteiligung an eine Centauri verleitet werden. Dieses Angebot ist mehr als bedenklich.
Zunächst liegt der angebotene Kaufpreis bei lediglich 40 % des von der ALBIS mitgeteilten Beteiligungswertes zum 31.12.2011 und soll über zwei Jahre auch nur ratenweise ausgezahlt werden. Des weiteren sollen Anleger ohne Not auch auf etwaige Ansprüche gegenüber Dritten, also auch gegenüber anderen ALBIS-Unternehmen und Vermittlern, verzichten. Es ist kein Grund ersichtlich, warum Anleger dies tun sollten. Hiervon ist auch dringend abzuraten.
Besonders perfide ist allerdings, dass die Centrauri in Wahrheit kein außenstehendes Drittunternehmen ist, sondern zu 100 % zur ALBIS-Gruppe gehört. Alleinige Gesellschafterin der Centauri ist nämlich die ALBIS Leasing AG, also die Konzernmutter, zu der auch die ALBIS Finance AG gehört.
Zudem besteht die Gefahr, dass sich die ALBIS durch die Vertragsübernahme nebenbei auch noch „die Taschen vollmacht“. Denn schließlich steht nach einer Vertragsübernahme auf beiden Seiten ein ALBIS-Unternehmen, die sich ohne weiteres auf eine Beendigung der Beteiligung einigen könnten. Dann bestünde wohl eine Anspruch auf den ausgerechneten Beteiligungswert zum 31.12.2011. Hiervon gehen nur 40 % - zudem in Raten – ab. Die Differenz würde die Centauri einstreichen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Die KANZLEI GÖDDECKE geht davon aus, dass die unterbreiteten Angebote nur einen Zweck haben: Nämlich die etwaig auf Schadensersatz etc. haftenden Personen „aus der Schusslinie“ zu nehmen und durch eine eventuelle Beendigung der Beteiligung noch zusätzlichen Gewinn zu machen. Es ist daher in jedem Falle ratsam, die Angebote nicht anzunehmen, sondern zunächst einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Die KANZLEI GÖDDECKE steht hierfür gerne bereit.
Quelle: eigener Bericht
24. Februar 2012 (Rechtsanwalt Mathias Corzelius)
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