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Anleger der Alno-Anleihe von Insolvenz betroffen

Anlegergemeinschaft hilft betroffenen Investoren

Die Alno-Anleihe Investoren haben darunter zu leiden, dass der bekannte Küchenhersteller einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11. Juli 2017 gestellt hat. Nach dem überraschenden Wechsel des Vorstandsvorsitzenden vor wenigen Wochen, folgt mit der Anmeldung der Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht Hechingen nun der nächste Akt. Insbesondere für die Anleger der 45 Mio. Euro schweren Mittelstandsanleihe (WKN A1R1BR & A11QHW) zwingt der Ausgang zum Handeln, wollen sie ihre Rechte optimal vertreten wissen.

Bereits seit dem Börsengang des Unternehmens im Jahre 1995 und dem Tod des Firmengründers Albert Nothdurft zwei Jahre später, schwelt die Krise beim zweitgrößten deutschen Küchenhersteller Alno. Beinahe jedes Geschäftsjahr schloss man seitdem mit Verlusten ab, der letzte Reingewinn wurde im Jahr 2004 erzielt.

 

Sanierungskonzept soll möglicherweise fortgeführt werden

 

Nach einem Verlust vor Steuern in Höhe von 28,5 Mio. Euro im ersten Halbjahr 2016, beschloss der Vorstand erst Anfang dieses Jahres ein erneutes Sanierungskonzept, welches nun im Rahmen der Insolvenz in Eigenverwaltung weiter verfolgt werden soll. Ob dies so kommt, ist jedoch die Entscheidung des Gerichts. Den Ausschlag für die jetzige Insolvenzanmeldung gibt der Vorstand mit fehlenden Einigungen mit Gläubigern und Investoren an. Was auf freiwilliger Basis bislang offenbar nicht gelang, könnte die Insolvenz nun erzwingen. Von dieser ebenfalls betroffen sind die Tochtergesellschaften Gustav Wellmann und Alno Logistik. Die übrigen Beteiligungen einschließlich der Pino Küchen GmbH seien nicht tangiert. Der Geschäftsbetrieb soll unverändert weiterlaufen, bestellte Küchen wie geplant ausgeliefert werden.

 

Das vor 90 Jahren von Albert Nothdurft (Al-No) als Schreinerei gegründete Unternehmen, geriet zuletzt im Mai in die Schlagzeilen. Überraschend wurde der langjährige Vorstandsvorsitzende Max Müller gegen den bisherigen Finanzvorstand Christian Brenner ausgetauscht. Brenner gilt als Verbindungsmann zum Großaktionär Tahoe Investors, hinter dem die bosnische Unternehmerfamilie Hastor steht. Diese wiederum erlangte bereits zweifelhafte Bekanntheit durch ihre Auseinandersetzungen mit dem Volkswagen Konzern. Erst im letzten Jahr verleibten sich die Hastors gut ein Viertel der Alno Anteile zum Schnäppchenpreis ein und begannen damit den Vorstand umzubauen. Vor wenigen Tagen verschob das Unternehmen die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für 2016 bereits zum dritten Mal. Parallel wurde bekannt, dass der Umsatz in den ersten fünf Monaten des Jahres 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 % zurückging. Nach Ankündigung des Insolvenzantrags fiel die Aktie des Unternehmens um 50 %. Jedoch müssen nicht nur die Aktionäre, sondern auch und vor allem die Anleger der von Alno begebenen Anleihe um Ihre Einlage bangen. Deren Kurs traf ähnliches Schicksal, wie das der Aktie.

 

Anlegerschutz in der Gemeinschaft finden

 

Die Zahlen und die Vorgeschichte zeigen, dass es für die Anleger höchste Zeit wird, ihre Interessen gebündelt durchzusetzen. Hierzu erscheint die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger als dringend geboten. Verschiedene Maßnahmen zur Sanierung der Anleihe stehen nun zur Debatte, von der Laufzeitverlängerung über die Reduzierung des Kupons bis hin zum Schuldenschnitt. All dies ginge zu Lasten der Anleihegläubiger und wird nur den gewünschten Erfolg bringen, wenn auch das operative Geschäft neu aufgestellt wird. Oberste Priorität muss nun die Gleichbehandlung aller Gläubigergruppen haben. 

 

Quelle: eigener Bericht

 

 

14. Juli 2017 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)

Tel.: 02241/1733-20

 

 



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