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ApolloProScreen GmbH & Co. KG i.L.: Düstere Aussichten im Lichtspielgeschäft

Für die Anleger der ApolloProScreen GmbH & Co. KG i.L. wird die prekäre Lage ihres Fonds offensichtlich. In einem Schreiben der Fondsgeschäftsführung wird dargestellt, wie es um den Fonds wirklich steht.

Eigentlich sind die Anleger von Filmfonds ja fast schon schlechte Nachrichten gewohnt. Nun hat die Fondsgeschäftsführung der in Liquidation befindlichen ApolloProScreen GmbH & Co. KG den Anlegern mitgeteilt, wie die Aussichten des Liquidationsverfahrens sind – nicht besonders gut.

Selbst wenn die prospektierten Schuldübernahmen in voller Höhe greifen sollten, werden diese überwiegend zur Tilgung der Schulden der Fonds verwandt. Da die Fondsgesellschaft prospektgemäß Fremdmittel aufnehmen konnte und diese während der Laufzeit des Fonds wegen der geringen Erlöse nicht vollständig bedient werden konnten, sollen diese jetzt über die Zahlungen der schuldübernehmenden Bank zurückgeführt werden.

Im Ergebnis bedeutet dies für die Anleger, dass derzeit noch offen ist, in welchem Umfang nach Begleichung aller Verbindlichkeiten noch Mittel vorhanden sind, um den durch Bareinlage geleisteten Teil der Kommanditeinlage entweder vollständig oder wenigstens teilweise zurück zu erhalten.

Wie beiläufig wird auch erwähnt, dass die bis in das Jahr 2003 zurückreichende Betriebsprüfung nach wie vor nicht abgeschlossen ist und das sich Anleger hier gedulden müssen.

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Der Bericht der Geschäftsführung ist eigentlich nicht überraschend, wird doch genau das Risiko deutlich, das von Anfang an bestand. Es war allerdings den meisten Anleger jedoch so nicht bewusst. Von etwaigen Zahlungen aus den Schuldübernahmen werden in erster Linie die Fremdfinanzierungen zurück geführt. Welche Konsequenzen sich daraus ergeben, dass Schuldübernahme und Fremdfinanzierung quasi aus einer Hand kamen, werden Gerichte zu entscheiden haben.

Tatsache ist jedoch, dass das Fondskonzept nicht wie prospektiert aufgegangen ist. Ob dies ausschließlich an den nicht vorhersehbar geringen Erlösen lag oder ob hier andere Gründe eine Rolle spielten, wird noch zu untersuchen und zu klären sein.

Der „Alptraum“ hat für die Anleger jedenfalls noch kein Ende, weder in wirtschaftlicher noch in steuerlicher Sicht. GÖDDECKE Rechtsanwälte geht den Dingen weiter auf den Grund und hilft den Anlegern, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Quelle: Bericht der Geschäftsführung vom 28.01.2011

01. April 2011 (Rechtsanwalt Marc Gericke)

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“


:: Filmfonds ApolloProMedia GmbH & Co. 1. Filmproduktion KG: Prospekt darf Vorgängerfonds nicht wahrheitswidrig als „überplanmäßig“ darstellen


:: DIE STEUERLICHE BEURTEILUNG VON FILMFONDS


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