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Unzweifelhaft hängt von der Seriosität der maßgeblichen Personen das Wohl und Wehe einer Kapitalanlage ab. Ermittelt der Staatsanwalt gegen Verantwortliche eines solchen Projekts, so müssen das die Anleger wissen. Das meinte auch das Oberlandesgericht München (OLG München) in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 2006 – dort ging es um den Verdacht des Kapitalanlagebetruges. Wer solch brisante Fakten verschweigt, der soll haften.

Mit deutlichen Worten fordert das Oberlandesgericht das Offenlegen von Ermittlungsverfahren, die gegen die maßgeblich Verantwortlichen geführt werden. Für besonderen Sprengstoff sorgte, dass es sich nicht einfach um Verkehrsdelikte, wie z. B. Unfallflucht oder eine Alkoholfahrt, handelte, sondern die Untersuchungen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges geführt wurden. Dabei kommt es nicht unbedingt darauf an, dass es später einer Verurteilung durch den Strafrichter kommt – allein die Tatsache von Ermittlungen wegen einschlägiger Straftaten muss dem Anleger deutlich vor Augen geführt werden. Natürlich in erster Linie im Anlageprospekt!

 

Fehlt diese Angabe im Prospekt, so formulierten die Münchener Richter ganz klar, hat dieses Verheimlichen Konsequenzen – dann ist der Prospekt ganz einfach falsch. Wird ein solcher falscher Prospekt verwendet – nennen das die Juristen: Kapitalanlagebetrug. Schließlich besteht ja für das Anlageunternehmen die Gefahr, dass diese maßgeblichen Personen in Untersuchungshaft genommen werden oder Gelder eingefroren werden. Damit liefe das gesamte Projekt Gefahr, zu sterben.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Das Urteil stellt im Ergebnis klar, dass Anleger nicht die Risiken der Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Geldanlagen tragen sollen; jedenfalls wenn die Entscheidungsträger davon wissen. Dieses Verschweigen bringt dem Anleger Gold.

 

Nach Ansicht der KANZLEI GÖDDECKE können viele Anleger davon profitieren, die ab Anfang August 2004 in MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG ihr Geld angelegt hatten. Denn in den ersten Augusttagen wurde der Vertriebschef und stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der DPM Deutsche Portofolio Management AG wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Untersuchungshaft genommen (weitere Informationen: hier). Wer meint, dass sich dazu etwas im Prospekt findet, der wird enttäuscht werden.

 

Nach Auskunft des OLG München ist bislang gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingelegt worden.

 

Quelle: Oberlandesgericht München (OLG München), Urteil vom 18. Dezember 2006, Az 21 U 4148/06

 

25. Januar 2006 (HG)



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