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Nach dem Anlegerschutz für Bausparkassenkundinnen und -kunden erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/7361). Dabei soll die Bundesregierung unter anderem mitteilen, ob sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits mit einseitigen Kündigungen von Bausparverträgen durch Bausparunternehmen befasst hat und wie sie das Verhalten der Bausparkassen im Hinblick auf das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in teilweise staatlich geförderte Bausparkassenprodukte beurteilt.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf Medienberichte, wonach die BHW Bausparkasse ihre Verträge mit ihren Kundinnen und Kunden einseitig auflöst. Es handele sich hierbei um einige Tausend Verträge mit hohen Ansparzinsen, so die Grünen.
Quelle: heute im Bundestag Nr. 319 vom 12. Dezember 2007
12. Dezember 2007 (Hartmut Göddecke) |
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