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BDAR e.V. / UBA e. V.: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stoppt Lastschriften Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte mit Bescheiden vom 21.06.2006 dem Bund der Auslandsresidenten e.V. (BDAR e.V.) und Herrn Michael Rohr in seiner Eigenschaft als Vorstandsvorsitzender des BDAR e.V. untersagt, unerlaubt das Versicherungsgeschäft durch den Abschluss von Verträgen über Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen zu betreiben. Dennoch haben beide sowie die Unterstützungskasse des Bundes der Auslandsresidenten e.V. (UBA e.V.) in 2008 über Kreditinstitute "Versicherungsprämien" mit dem Lastschriftverfahren eingezogen. Die BaFin hat nun die kontoführenden Kreditinstitute angewiesen, Geldeingänge, bei denen es sich nach dem Verwendungszweck um Prämienzahlungen für Versicherungen handelt, nicht mehr gutzuschreiben. Bereits gutgeschriebene "Versicherungsprämien" sind zurückzubuchen.
Die Entscheidungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Anträge des BDAR e.V. und der UBA e.V., die Vollziehung der BaFin- Anordnungen auszusetzen, lehnte das zuständige Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ab.
Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Verlautbarung vom 14. August 2008
18. August 2008 (Hartmut Göddecke) |
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