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Bankaufsicht: Verbesserte Aufsicht soll Risiken reduzieren

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 01. Juli 2009 eine Ausweitung und Intensivierung der staatlichen Aufsicht über Kreditinstitute und Versicherungen beschlossen. Die „Durchschlagskraft“ der Aufsicht soll verbessert werden.

So kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Finanzinstituten in Zukunft höhere Eigenmittel vorschreiben. Außerdem erhält die BaFin das Recht, Entnahmen und Ausschüttungen von Gewinnen zu verbieten, da diese Auszahlungen bei einer angespannten Liquiditätslage krisenverstärkend wirken könnten. Zahlungen an andere Unternehmen innerhalb eines Konzerns können ebenfalls verboten werden, um zu verhindern, dass einem deutschen Tochterinstitut von einer ausländischen Muttergesellschaft im Fall einer Krise Liquidität entzogen wird.  

Auf Antrag von CDU/CSU und SPD-Fraktion wurde der ursprüngliche Entwurf noch in mehreren Punkten verändert. So wurden die geplanten hohen Anforderungen an die Aufsichtsräte von Banken etwas reduziert. Sollten Aufsichtsräte nach dem Ursprungsentwurf über die "erforderliche Sachkunde" wie Geschäftsleiter einer Bank verfügen, so reicht jetzt, dass Aufsichtsräte über "eine fachliche Eignung zum Verständnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Abläufe im Tagesgeschehen eines Instituts oder einer Finanzholding verfügen". Auch bei Personen, die berufliche Erfahrungen aus einer Tätigkeit in einer anderen Branche oder der öffentlichen Verwaltung haben, wird die fachliche Eignung als erfüllt angesehen. Auch können Personen in Aufsichtsräte gewählt werden, wenn sie "aufgrund persönlicher Erfahrungen" über die erforderliche Sachkunde verfügen. Damit will die Koalition sicherstellen, dass Kommunalpolitiker und regional tätige Unternehmer wie Handwerker weiter als Aufsichtsräte bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken tätig sein dürfen.  


Quelle: heute im bundestag (hib) Nr. 203 vom 01. Juli 2009 

 02. Juli 2009 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)  


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