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Business Capital Investors Corporation (BCI): Vermittler muss Anleger vollen Schadenersatz zahlen

  

    

Anleger haben bei der BCI einen Totalverlust erlitten. Die Anlage, die mit einer Rendite von 15,5 % beworben wurde, stellte sich als totaler Flop heraus. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte deshalb einen Vermittler der BCI zum Schadenersatz – ein Urteil, das auch andere geprellte Anleger zu ihrem Vorteil nutzen können.

    

Das Landgericht Düsseldorf sprach dem Anleger Schadenersatz gegen seinen Vermittler zu. Das Gericht warf dem Vermittler vor, die Anlage weder auf Plausibilität noch mit kritischem Sachverstand geprüft zu haben. Hätte er dies getan, so wäre ihm aufgefallen, dass die BCI kaum geschäftlich tätig war. Da er sich auf mehr oder weniger nichtssagende Angaben von Verantwortlichen verlassen habe, ohne die Daten anhand objektiver Unterlagen nachzuprüfen, habe er seine Pflichten als Vermittler verletzt. Er muss dem Anleger daher den ihm entstandenen Schaden ersetzen.

 

Im August 2009 beteiligte sich ein Anleger mit einer Einlage von 10.000,00 € bei der Business Capital Investors Corporation (BCI) mit Sitz in Panama und mit einer Einlage von 25.000,00 € bei der BCI mit Sitz in New York. Der Vermittler hatte mit einer Rendite von 15,5 % p. a. gelockt. Die Anlage war mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen worden. Als der Anleger seine Beteiligung kündigte und sein Geld zuzüglich der versprochenen Rendite von der BCI anforderte, wurde er zunächst vertröstet. Sein Geld hat er bis heute nicht erhalten. Im Jahre 2011 leitete die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Verantwortliche der BCI ein. Es besteht der Verdacht des (gewerbsmäßigen) Betrugs. Inzwischen wurde Anklage gegen mehrere Drahtzieher des Unternehmens erhoben.

 

Der Anleger verlangte daraufhin von seinem Vermittler Schadenersatz. Bei der BCI habe es sich um ein Schneeballsystem gehandelt. Renditen für alte Verträge seien aus Geldern frisch eingeworbener neuer Verträge ausgezahlt worden. Die Gesellschaft habe auch nie nennenswerte Geschäfte getätigt. Die Erzielung irgendeiner Rendite – gar 15,5 % - sei von Anfang an ausgeschlossen gewesen. Es sei unseriös gewesen, mit einer solchen Rendite zu werben.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Das Urteil ist zu begrüßen. In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass ein Anlagevermittler die empfohlene Anlage auf Plausibilität zu überprüfen hat. Er muss prüfen, ob die Anlage wirtschaftlich tragfähig ist. Tut er dies nicht, muss er den Anleger zumindest darauf hinweisen. Gerade bei einer solch exorbitant hohen Rendite hätte kritischer nachgefragt werden müssen. Die Frage ist allerdings, ob nicht auch ein Anleger kritischer hätte nachfragen müssen.

 

Wenn auch Sie sich an der Business Capital Investors Corporation beteiligt haben, bestehen gute Aussichten, ihren Vermittler oder Berater auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Rufen Sie uns einfach unverbindlich an. Eine erste Beratung kostet 180,00 €.

 

Quelle: Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf), Urteil vom 13.09.2013, Aktenzeichen 8 O 164/12

 

30. April 2014 (Rechtsanwältin Jutta Krause  02241/1733-26)



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