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Business Capital Investors Corporation (BCI): Vollzug der Steuerbescheide ausgesetztGroße Aufregung herrschte, als das Finanzgericht Köln entschied, dass auch sogenannte Scheingewinne zu versteuern sind. Es hatte sich damit der Auffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen. Jetzt können Anleger aber erst einmal wieder aufatmen: Das Gericht hat die Vollziehung der Steuerbescheide ausgesetzt. Steuern müssen also vorläufig nicht gezahlt werden.Ein Ehepaar hatte bei der BCI 50.000 € angelegt. Die BCI ist bzw. war eine amerikanische Aktiengesellschaft, die Beteiligungen in ganz Deutschland vertrieb. Dort wurden Gewinne von über 15 % versprochen. Was die beiden Anleger nicht wussten: Sehr wahrscheinlich wurden mit den Einlagen der neugeworbenen Anleger nur die Renditen und die Einlagen der alten Anleger ausgezahlt, sogenanntes Schneeballsystem. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte, konnte jedenfalls keinerlei nennenswerte Geschäftstätigkeit der BCI und deren Verantwortliche feststellen.
Da das Ehepaar jeweils die Wiederanlage der Einlage und auch
der Rendite gewählt hatte, verloren sie nach dem Zusammenbruch der BCI ihr
gesamtes Kapital. Und es kam noch schlimmer: Das Finanzamt behandelte die
gutgeschriebenen Renditen als steuerpflichtige Einnahmen, obwohl die beiden
Anleger nie auch nur einen Cent gesehen hatten. Die Begründung: Bis zum Jahre
2010 sei die BCI auszahlungswillig und auch –fähig gewesen. Sie folgten damit
der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Auch das Finanzgericht Köln sah dies
ähnlich. Da jedoch das Finanzgericht Saarland anders entschieden hatte, setzten
sie auf den Antrag des Ehepaares die Vollziehung der Steuerbescheide aus.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Wer als Anleger sein Geld bei der BCI angelegt hatte, ohne sich Renditen auszahlen zu lassen, muss auch diese ihm gutgeschriebenen Beträge beim seinem Finanzamt angeben. Das Finanzamt erlässt dann ggf. einen entsprechenden Steuerbescheid. Wie der aktuelle Beschluss des Finanzgerichts Köln zeigt, lohnt es sich, hiergegen rechtlich vorzugehen und zumindest die vorläufige Vollziehung aussetzen zu lassen.
Es lohnt sich auch, den Vermittler in Anspruch zu nehmen, der die Anlage empfohlen hat. Zahlreiche Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz zugesprochen. Im Rahmen dieses Schadenersatzes können auch steuerliche Nachteile geltend gemacht werden. Anleger, die ihre Scheingewinne bereits versteuert haben, können sich die Steuern vom Vermittler wiederholen. Rufen Sie uns hierzu unter 02241-1733-26 unverbindlich an!
Quelle: Finanzgericht Köln (FG Köln), Beschluss vom 10. April 2013, Aktenzeichen 10 V 216/13
12. Juni 2014 (Rechtsanwältin Jutta Krause) Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie "hier" :: Business Capital Investors Corporation (BCI): Vermittler muss Anleger vollen Schadenersatz zahlen
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