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Eckpunkte zur Bankenrestruturierung

Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass der Zusammenbruch von systemrelevanten Banken Risi­ken für das gesamte Finanzsystem verursachen kann. Als Lehre aus der Krise werden wir Verfah­ren entwickeln, die Banken entweder die Chance zur eigenverantwortlichen Restrukturierung oder aber ein geordnetes Verfahren zur Abwicklung bieten.

Ziel muss es dabei sein, ungeordnete Insolvenzen wie im Falle von Lehman Brothers zu verhin­dern und sicherzustellen, dass der gute Teil einer in Schieflage geratenen Bank nachhaltig überlebensfähig ist und das Finanzsystem nicht gefährdet wird.

 

In der Marktwirtschaft sind vorrangig die Unternehmensbeteiligten für die Sanierung ihrer Unternehmen verantwortlich. Das neue Reorganisationsverfahren bietet einen Rahmen für kollektive Verhandlungslösungen und schiebt Blockademöglichkeiten einzelner Anteilsinhaber einen Riegel vor.

 

Die Rettung systemrelevanter Banken darf nicht allein auf Kosten der Steuerzahler gehen. Die Kreditwirtschaft muss durch die Bankenabgabe ihren Beitrag zur Bekämpfung künftiger Krisen und zur Restrukturierung von systemrelevanten Banken leisten. Durch die Bankenabgabe wird zum einen die künftige Haftung des deutschen Steuerzahlers begrenzt. Zum anderen liefert sie einen wichtigen Beitrag zur Krisenprävention, indem die Beitragsbemessung am jeweiligen systemischen Risiko eines Kreditinstituts ausgerichtet ist.

 

Schließlich sollen die Verjährungsfristen für die Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten von börsennotierten Aktiengesellschaften von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Die Verlängerung der Verjährungsfrist sorgt dafür, dass für die Durchsetzung von Ersatzansprüchen bei Mana­gementfehlern genügend Zeit bleibt, auch wenn Ansprüche erst spät bekannt werden oder sich erst personell neu aufgestellte Gesellschaftsorgane zur Durchsetzung entscheiden. Die Finanz­marktkrise kann so sorgfältig und in Ruhe aufgearbeitet werden.

 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz (BMJ) 31. März 2010

 

01.  April 2010 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)

 

 

 



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