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Catering Trade Marketing Ltd. / Uwe Misterek: BaFin untersagt unerlaubtes Betreiben des Einlagengeschäfts und ordnet die Abwicklung an Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 17. Februar 2009 der Catering Trade Marketing Ltd. (CTM Ltd.), einer Gesellschaft englischen Rechts, sowie Herrn Uwe Misterek, Leipzig, das Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet. Die CTM Ltd. bot Anlegern auf ihrer Website festverzinsliche Geldanlagen an. Nach den Erkenntnissen der BaFin hat Herr Misterek die CTM Ltd. jedoch nur als Strohgesellschaft benutzt und die Geschäfte selbst betrieben. Dabei sollten die Anleger einen bestimmten Anlagebetrag investieren. Die Rückzahlung wurde nebst einer Verzinsung, abhängig von der Höhe der Einlage und der Laufzeit, garantiert. Nach derzeitigen Erkenntnissen nahm die CTM Ltd. bzw. Herr Misterek in ca. 775 Fällen Gelder von Anlegern in Höhe von rund 49.000,-- € entgegen.
Mit der Annahme unbedingt rückzahlbarer Gelder betreiben die CTM Ltd. und Herr Misterek das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die CTM Ltd. und Herrn Misterek, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen. Die Website der CTM Ltd. wurde auf Veranlassung der BaFin abgeschaltet.
Die Bescheide der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Veröffentlichung vom 04. März 2009
09. März 2009 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)
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