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CIS Garantie Hebel Plan: BaFin ordnet Abwicklung anDas Anlagekonzept der CIS Hebelpläne scheint endgültig gescheitert. Die oftmals als Sparprodukt vertriebenen, aber hoch riskanten Fonds CIS Garantie Hebel Plan ´07 GmbH & Co. KG, der CIS Garantie Hebel Plan ´08 GmbH & Co. KG sowie der CIS Garantie Hebel Plan ´09 GmbH & Co. KG werden laut Mitteilung der BaFin wegen des unerlaubten Betriebs des Investmentgeschäfts abgewickelt. Anleger holen sich schon jetzt Rat ein.
Ob und in welchem
Umfang die Anleger im Rahmen der Abwicklung ihre Einlagen zurück erhalten können,
ist aktuell sehr fraglich. So beinhaltete das Fondskonzept unter anderem die
Aufnahme eines hohen Anteils an Darlehen, für den die Fonds den entsprechenden
Kapitaldienst zu leisten haben. Schon hierdurch dürfte ein größerer Kapitalverzehr
eingetreten sein.
Dabei war beispielsweise die CIS Garantie Hebel Plan ´08 GmbH & Co. KG schon im Jahr 2011 zu einem radikalen Richtungswechsel in der Anlagestrategie gezwungen, da die notwendigen Renditen nicht erzielt werden konnten. Wenig vertrauend erweckend ist zudem, dass Anlegergelder wohl auch in Unternehmen der S&K-Finanzgruppe flossen, deren Namensgeber von der Frankfurter Staatsanwaltschaft derzeit wegen schweren Betrugs und schwerer Untreue angeklagt sind.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Anleger der CIS Hebelpläne sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und bei der von der BaFin angeordneten Abwicklung der Fonds genau hinschauen. Soweit sich für sie erhebliche Verluste des Anlagevermögens abzeichnen, empfehlen wir, den Rat eines auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts erfahrenen Rechtsanwalts einzuholen, um beispielsweise überprüfen zu lassen, ob Berater und Vermittler zur Leistung von Schadensersatz herangezogen werden können.
4. September 2015 (Rechtsanwalt Wulfila Dietzel)
02241/1733-26
Quelle: Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 3. September 2015 |
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