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ComTex Vermögens- und Verwaltungs GmbH: Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt den Geschäftbetrieb

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilt in ihrer Presseerklärung  vom 06. April 2006 mit, dass sie der ComTex Vermögens- und Verwaltungs GmbH (ComTex), Düsseldorf, am 13.  Februar 2006 die unerlaubt betriebene Anlagevermittlung untersagt hat.

Über ihr Callcenter warb die ComTex mit unaufgeforderten Anrufen (so genanntes "cold calling") für den Erwerb von Aktien der Fortec Pharma Inc., USA. Zwischen beiden Gesellschaften bestehen enge personelle Verflechtungen. Ein für das öffentliche Angebot von Wertpapieren in Deutschland erforderlicher Wertpapierprospekt der Fortec Pharma Inc. ist bei der BaFin bisher nicht hinterlegt worden.

 

Mit der Vermittlung von Aktien betreibt die ComTex die Anlagevermittlung, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.

 

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

 

 

Quelle: Pressemitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

 

10. April 2006 (HG)

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