Archivsuche:

Widerruf Button
Web Akte Button
Rückservice - Callback
Jetzt Rechtslage testen!
JETZT KAPITALRECHTinfo - Das Mandantenmagazin der Kanzlei Göddecke - bestellen!
Fragen, Anregungen, Kritik?!



Folgen Sie uns:

Follow rechtinfo on Twitter


Commerzbank AG: Zum Schadenersatz von über 44.000 € verurteilt

Banken dürfen bei der Einteilung in Risikokategorien die Produktrisiken nicht verharmlosen. Eine Risikokategorie (hier „Wachstum“) ist nach dem Verständnis eines potentiellen Anlegers auszulegen. Empfiehlt die Bank zu risikoreiche Produkte, haftet sie auf Schadenersatz. Ein richtungsweisendes Urteil, das Anleger für sich nutzen können.       

Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart) hat die Commerzbank zum Schadenersatz verurteilt. Die Bank hatte einem Anleger unter der Strategie „Wachstum“ geraten, sein Vermögen – immerhin 750.000,00 € - zu 60 % in Aktien und zu 40 % in „konservative“ Rentenfonds zu investieren.

 

Schon kurze Zeit später stellten sich die ersten Verluste ein. Der Anleger zog vor Gericht – und bekam vor dem Oberlandesgericht Recht. Die Commerzbank hatte anhand zahlreicher Fragen die Risikobereitschaft des Anlegers ermittelt. Danach stufte sie ihn in die Risikokategorie „Wachstum“ ein, die dritthöchste Risikokategorie. Diese Kategorie war beschrieben mit den Worten jederzeit „hohe Wertverluste“ zur Realisierung „hoher Gewinnchancen“. Hierzu sollte in „nationale und internationale Aktien(fonds) und Zertifikate“ investiert werden, und zusätzlich in „Rentenpapiere“. Die höchste Kategorie „Chance“ war beschrieben als „sehr hohe“ Wertverluste zur Erzielung „überdurchschnittlicher Gewinnchancen“. In Rentenpapiere sollte in dieser Kategorie nicht investiert werden.

 

Eine gesetzliche Regelung über Risikoklassen und die Art der Einteilung gibt es nicht. Das OLG Stuttgart entschied daher, dass die Beschreibung der Anlagestrategie nach dem Verständnis eines potentiellen Anlegers auszulegen sei („objektiver Empfängerhorizont“). Dabei seien der Wortlaut der Risikoklassenbeschreibung von Bedeutung, die Angaben zur Risikobereitschaft und die  dazugehörigen Erläuterungen. Das Oberlandesgericht kam hier zu dem Ergebnis, dass das Vermögen zwar zu 60 % in risikoreiche Aktien(fonds) investiert werden durfte. Dem mussten aber zur Risikominderung zu 40 % risikoarme Rentenanteile beigemischt werden. Das war in dem Fall nicht geschehen. Die Commerzbank haftet daher wegen fehlerhafter, nicht anlegergerechter Beratung auf Schadenersatz.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Banken verwenden Begriffe wie „konservativ“, „ausgewogen“, „wachstumsorientiert“, „rendite-“ oder „chancenorientiert“. Nach einer Befragung teilt der Bankberater den Anleger dann in eine der Kategorien ein. Oftmals ist diese Einteilung für den Laien unverständlich, vor allem wenn die dazugehörige Beschreibung verwirrend ist.

 

Das Oberlandesgericht hat außerdem klargestellt, dass es bei der Einteilung der Anlageform keinen Automatismus gibt. So seien Aktienfonds nicht immer risikoreich, Rentenpapiere nicht stets risikoarm. Das Chancen-Risikoverhältnis müsse für jedes Produkt bewertet werden. Werde dem Anleger ein Portfolio zu anschließenden eigenverantwortlichen Verwaltung empfohlen, müsse die Bank sicherstellen, dass der Anleger hierzu auch in der Lage sei. Notfalls müssen die entsprechenden Kenntnisse vermittelt werden.

 

Wenn auch sie sich schlecht beraten und in eine falsche Risikoklasse eingeteilt fühlen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE steht Ihnen zur Verfügung.

 

Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien telefonischen Erstkontakt unter 02241 – 173321 mit Rechtsanwältin Krause.

 

Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart), 18. Dezember 2013, Aktenzeichen 9 U 52/13 (nicht rechtskräftig)

 

27. Juni 2014 (Rechtsanwältin Jutta Krause)



REFERENZEN:









Button Anwaltskompass







Göddecke Rechtsanwälte Anlagerecht

Elite Report - Top Adressen im Anlagerecht

Kapital-rechtinfo.de von Anwaltsblatt positiv bewertet

KRI-SPEZIAL:

I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus:

Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen:

Spezialseite zu Film- und Medienfonds
filmfonds.rechtinfo.de

Spezialseite zu Schiffsfonds
schiffsfonds.rechtinfo.de

MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG
medpro.rechtinfo.de

Lehman Brothers
lehman.rechtinfo.de

ACI Alternative Capital Invest
aci.rechtinfo.de

DFO/DBVI/Privatbank Reithinger:
dbvi.rechtinfo.de

MWB Vermögensverwaltungs AG
mwb.rechtinfo.de

Securenta/Göttinger Gruppe
securenta.rechtinfo.de

Accessio Wertpapierhandelshaus AG
accessio.rechtinfo.de

Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de

Futura Finanz GmbH & Co. KG
futura-finanz.rechtinfo.de

MSF Master Star Fund
Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG
msf.rechtinfo.de

VIP 3 und 4 Medienfonds
vip.rechtinfo.de
II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche:

Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen

Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen

Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter:
http://twitter.com/rechtinfo

KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed
rss.rechtinfo.de

Online-Rechtsberatung uvm.
www.rechtinfo-rat.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht
www.erb-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen
www.widerrufsbelehrungen.de

Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/
bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten
www.steuern-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag)
www.arbeit-rechtinfo.de

Mehr Sicherheit im Finanzdschungel
www.rechtinfo-check.de

Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de

Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo
KAPITALRECHTinfo

Im Überblick
www.gerecht.de

Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de