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Kapitallebensversicherung „Wealthmaster“: Clerical Medical muss Anleger bis zum Jahre 2038 regelmäßige Auszahlungen leisten Im Versicherungsschein der britischen Lebensversicherung Clerical Medical „Wealthmaster“ waren vierteljährliche Auszahlungen an den Kunden bis zum Jahre 2038 vorgesehen. Clerical Medical stellte die Auszahlungen jedoch unter Hinweis auf seine Policenbedingungen und eine abweichende mündliche Absprache ein. Das OLG Stuttgart ließ die Einwände nicht gelten. Clerical Medical wird noch weitere 24 Jahre zahlen müssen. Von diesem Urteil können viele „Wealthmaster“ und „Wealthmaster Noble“ Anleger bei Clerical Medical profitieren. Das OLG Stuttgart verurteilte die Clerical umfassend zur Leistung sämtlicher Auszahlungen bis zum Jahre 2038. Der Anleger habe die regelmäßige Auszahlung beantragt und Clerical Medical habe sie ohne Einschränkungen in seinem Versicherungsschein akzeptiert. Die Policenbedingungen seien unverständlich und intransparent. Eine Verbraucherinformation sei eben nur eine Information und keine Vertragsbedingung. Die Vernehmung der Mitarbeiter der Vermittlerin ergab, dass sie damals die Auszahlungen als sicher hingestellt habe und dies in Schulungen auch so vermittelt worden sei.
Die Clerical Medical ist ein britisches Versicherungsunternehmen mit Sitz in den Niederlanden und Großbritannien. Die L. Vermögensverwaltung AG (mittlerweile insolvent) entwickelte das Anlagekonzept „LEX-Konzept-Rente“. Bei der Lex-Konzept-Rente nimmt der Anleger ein Darlehen auf. Die Darlehensvaluta wird zum größten Teil in die Lebensversicherung der Clerical Medical einbezahlt. Die an das Kreditinstitut zu zahlenden Darlehenszinsen werden aus den Teilauszahlungen der Clerical Medical bestritten. Der restliche Teil des Darlehens wird in einen Investmentfonds eingezahlt, mit dem das Darlehen bei Fälligkeit getilgt werden soll. Nach Rückzahlung des Darlehens steht dem Anleger die Lebensversicherung mit ihren Auszahlungen voll zur Verfügung. Dem Konzept liegt die Erwartung zugrunde, dass während der Laufzeit des Darlehens die Auszahlungen aus der Lebensversicherung die Kreditzinsen decken. Und danach, dass die Lebensversicherung an Wert gewonnen hat und man bis zum Laufzeitende der Lebensversicherung eine schöne monatliche Rente erhält.
Tatsächlich stellte die Clerical Medical die Teilauszahlungen ein. Sie verwies auf die Regelungen in ihren Policenbedingungen und der Verbraucherinformation, wonach die Auszahlungen davon abhängen sollen, dass genügend Anteile mit ausreichendem Rücknahmewert am vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt vorhanden sind. Dies sei dem Anleger auch von der Vermittlerin, der L. Vermögensverwaltung AG, mündlich so erläutert worden.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Anleger, die eine Wealthmaster oder Wealthmaster Noble Lebensversicherung bei der Clerical Medical abgeschlossen haben, sollten überprüfen, ob in ihrem Versicherungsschein regelmäßige Auszahlungen ohne Vorbehalt vorgesehen sind. Wenn auch Sie ein solches Rentenmodell abgeschlossen haben, rufen Sie uns gerne unverbindlich unter 02241-173326 an. Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE gibt Ihnen Auskunft zum weiteren Vorgehen.
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart), Urteil vom 27. Juni 2013, Aktenzeichen 7 U 148/12
30. April 2014 (Rechtsanwältin Jutta Krause 02241/1733-26)
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