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Kapitallebensversicherung Wealthmaster Noble: Clerical Medical muss Anleger 40 Jahre lang vollständig auszahlenDie britische Lebensversicherung Clerical Medical hatte ihrem Kunden im Versicherungsschein zur Lebensversicherung „Wealthmaster Noble“ regelmäßige Auszahlungen für die gesamte Laufzeit von 40 Jahren zugesagt. Entgegen diesem Versprechen stellte Clerical Medical die Auszahlungen lange vor Ablauf dieser Laufzeit ein. Der Bundesgerichtshof jedoch verurteilte das Unternehmen gemäß seiner Zusage. Ein Grundsatzurteil, das Anleger zu ihrem Vorteil nutzen können!Ein Anleger hatte im Jahr 2001 in das fremdfinanzierte Rentenmodell „Europlan“ investiert. Teil dieses Rentenplans war die Lebensversicherung „Wealthmaster Noble“ von Clerical Medical. Die Zinsen aus dem Bankdarlehen sollten – so der Plan – durch die regelmäßigen Auszahlungen aus der Lebensversicherung bedient werden. Die Clerical Medical stellte die Auszahlungen jedoch ein, während das Darlehen weiter bedient werden musste. Sie wies darauf hin, dass die Auszahlungen unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Rendite stünden, die tatsächlich nicht erwirtschaftet worden sei. In der Tat hieß es unter Nr. 3 der Policenbedingungen u. a.:
„… Clerical Medical behält sich das Recht vor, das Auszahlungsgesuch zu verweigern, wenn der Rücknahmewert der Einheiten/Anteile, die eingelöst werden oder in einem Fonds/Pool verbleiben sollen, nach dieser Einlösung geringer wäre als das von Clerical Medical gestattete und dem Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mitgeteilte Minimum.“
Der Bundesgerichtshof (BGH) ließ den Hinweis der Lebensversicherung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten. Der Anleger habe die regelmäßige Auszahlung beantragt und Clerical Medical habe sie ohne Einschränkungen in seinem Versicherungsschein akzeptiert. Daran müsse sie sich nun auch festhalten lassen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Verschiedene fremdfinanzierte Rentenmodelle wurden in Kombination mit einer Lebensversicherung der Clerical Medical angeboten – so bspw. die EuroPlan-Rente, die Lex-Konzept-Rente und die Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR). Meist sollte ein Einmalbetrag in die Lebensversicherung investiert und dafür ein Darlehen aufgenommen werden. Die Darlehenszinsen sollten durch die regelmäßigen Auszahlungen aus der Lebensversicherung bedient werden. Dazu kam die Investition in einen Investmentfonds, mit dem das Darlehen nach Ablauf getilgt werden sollte.
Die Vermittler, die sog. Distributoren, rechneten den Kunden vor, dass sich durch die regelmäßigen Auszahlungen die Aufnahme eines Darlehens und dementsprechend der Abschluss einer solchen „Rente“ finanziell rentiere. Folglich wurden Anträge an die britische Lebensversicherung auf regelmäßige Auszahlungen über Jahrzehnte gestellt. Clerical Medical passte nicht auf und nahm diese Anträge mit ihren Versicherungsscheinen ohne Vorbehalt an – ein Fehler, der sie nun teuer zu stehen kommt.
Wenn auch Sie ein solches Rentenmodell abgeschlossen haben, in dem regelmäßige Auszahlungen der Clerical Medical vorgesehen sind, rufen Sie uns gerne unverbindlich unter 02241-173326 an. Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE gibt Ihnen Auskunft zum weiteren Vorgehen.
Quelle: Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 11. Juli 2012, Aktenzeichen IV ZR 164/11
17. April 2014 (Rechtsanwältin Jutta Krause 02241/1733-26) :: PerformancePlus Rente: Clerical Medical muss Anleger fast 350.000,00 € Schadenersatz zahlen
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