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PerformancePlus Rente: Clerical Medical muss Anleger fast 350.000,00 € Schadenersatz zahlen

Wieder einmal muss die Clerical Medical Investment Group Ltd. zum Wohl eines Anlegers tief in die Tasche greifen. Das Landgericht Darmstadt verurteilte die britische Lebensversicherungsgesellschaft zum Schadenersatz, weil der Versicherungsvermittler nicht ausreichend über die Risiken der Versicherung aufgeklärt hatte.

Im Jahre 2004 schloss ein Anleger eine „PerformancePlus Rente“ ab. Das Paket beinhaltete eine Kreditfinanzierung und die britische Lebensversicherung „Wealthmaster Noble“ der Clerical Medical Investment Group Limited. Das Rentenkonstrukt entwickelte sich zum massiven Verlustgeschäft, da u. a. die Bonuszuweisungen der Lebensversicherung stetig schrumpften.

 

Das Landgericht Darmstadt verurteilte die Clerical Medical zum Schadenersatz wegen Aufklärungsverschuldens. Der Vermittler hatte den Anleger weder über die Risiken der Quersubventionierung noch die des poolübergreifenden Glättungsverfahrens („smoothing“) aufgeklärt. Diese konnten sich äußerst negativ auf die Renditen der Lebensversicherung auswirken. Dieses Aufklärungsverschulden müsse sich die Clerical Medical zurechnen lassen, so die hessischen Richter. Der Hinweis auf ihre Policenbedingungen und die Verbraucherinformation half der Clerical Medical nicht weiter: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits in 2012 entschieden, dass darin keine ausreichenden Hinweise zu finden seien.


 Stellungnahme der Kanzlei Göddecke


Fremdfinanzierte Rentenmodelle sind häufig mit der britischen Lebensversicherung Clerical Medical verkauft worden – so z. B. EuroPlan, Lex-Konzept-Rente, Sicherheits-Kompakt-Rente. Hauptverkaufsargument der Vermittler: In der Vergangenheit hatten britische Lebensversicherungen weitaus höhere Renditen erzielt als ihre deutschen Konkurrenten. Dass jedoch Vergangenheitsrenditen keine Garantien für die Zukunft sind, mussten viele deutsche Anleger alsbald feststellen: Während die Auszahlungen aus der Lebensversicherung stetig sanken, mussten die Darlehenszinsen weiter in voller Höhe bedient werden. Aus dem zur Altersvorsorge geplanten Rentenmodell wurde ein Verlustgeschäft.


 Wer ein solches oder ähnliches Rentenmodell im Jahre 2004 abgeschlossen hat, sollte schnellstmöglich weitere Schritte einleiten: Die Verjährungshöchstfrist für Schadenersatzansprüche beträgt 10 Jahre und läuft Tag genau mit der Anspruchsentstehung ab (Beispiel: Beratung 10. Oktober 2004 -> Verjährung läuft am 10. Oktober 2014 ab). Die KANZLEI GÖDDECKE prüft Ihre Ansprüche und sagt Ihnen, was sich in Ihrem Fall lohnen kann. Eine erste Beratung kostet 180,00 €. Dass sich anwaltliche Hilfe bezahlt macht, zeigen zahlreiche Urteile, die zugunsten von Kunden der Clerical Medical ergangen sind.

 

Quelle: Landgericht Darmstadt (LG Darmstadt), Urteil vom 29. Oktober 2013, Aktenzeichen 17 O 529/11 (rechtskräftig)

 


14. März 2014 (Rechtsanwältin Jutta Krause 02241/173326)

weitere Informationen:

Widerspruchsrecht:EuGH stärkt Verbrauchern den Rücken


:: Kapitallebensversichrung Wealthmaster Noble: Clerical Medical muss Anleger 40 Jahre lang auszahlen

       


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