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DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG: Procurator fordert Zahlungsrückstände von Deutschlandfonds-Anlegern ein. Oft kann der Anleger sich jedoch wehren. Anfang März 2008 erhielten vermutlich tausende von Anlegern Post von der Procurator Treuhand GmbH. Darin fordert die Procurator: Zahlung der fehlenden Raten bis zum 21.03.2008! Als „letzte Zahlungsaufforderung“ versendete die Procurator ihre Schreiben an alle Anleger, die ihre Einlage für den Deutschlandfonds bzw. 2. Deutschlandfonds seit ihrem Beitritt in monatlichen Raten erbringen sollten. Wegen der erheblichen Verluste der beiden Fonds stoppten jedoch nicht Wenige schon vor geraumer Zeit ihre Zahlungen an die Procurator und kündigten ihre Beteiligung.
Wie auf der Gesellschafterversammlung vom 28.11.2007 bekannt wurde, plant die Procurator nun jedoch, rückständige Einzahlungen kompromisslos einzufordern. Das Versenden „letzter Zahlungsaufforderungen“ ist jedoch nicht immer berechtigt:
Im Falle eines Mandanten der Kanzlei Göddecke kündigte der Mandant bereits im Jahre 2005 seine Beteiligung am Deutschlandfonds. Die Procurator nahm seine außerplanmäßige Kündigung zur Kenntnis. Sie informierte ihn lediglich über die negative Konsequenz eines vorzeitigen Vertragsabbruchs: Eine Herabsetzung der später auszuzahlenden Einlagesumme. Dies hinderte die Procurator jedoch nicht daran, dem gleichen Mandanten vergangenen März trotzdem eine „letzte Zahlungsaufforderung“ zuzusenden. Dort drohte sie ihm mit einem Gerichtsverfahren, wenn er nicht zahle sowie mit den dadurch entstehenden hohen Kosten. Erst durch ein Einschreiten der Kanzlei Göddecke nahm die Procurator ihre Zahlungsforderung zurück und vereinbarungsgemäß lediglich eine Herabsetzung der Einlage vor.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Mit dem Bezeichnen der Zahlungsaufforderung als „letzte Zahlungsaufforderung“, einer Zahlungsfristsetzung von nur wenigen Tagen und der Drohung mit einem Gerichtsverfahren setzt die Procurator scheinbar bewusst auf eine Taktik der Einschüchterung: Aus Angst vor einem Gerichtsverfahren zahlen viele der Anleger lieber, obwohl sie dazu gar nicht verpflichtet sind. Falls sich der Anleger unsicher ist, ob für ihn tatsächlich eine Zahlungspflicht besteht, sollte er sich nicht einschüchtern lassen. Stattdessen sollte er im Zweifel lieber kundigen Rechtsrat suchen, der ihm zu seinem Recht verhilft.
Quelle: eigener Bericht 05.06.2008 (Harald Frank)
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