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DBVI: DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG 1 und 2: DFO beantragt Mahnbescheide gegen geprellte Anleger Wie Mandanten der Kanzlei Göddecke mitteilten, hat sowohl der Deutschlandfonds 1 als auch der Deutschlandfonds 2 mehrfach gegen Anleger einen Mahnbescheid auf aus deren Sicht rückständige Fondseinlagen beantragt. Das Dilemma im Zusammenhang mit den Deutschlandfondsbeteiligungen geht weiter. Nicht genug, dass die Erwartungen an damals gemachte Gewinnversprechungen hinter den tatsächlichen Gegebenheiten zurückbleiben, müssen Anleger jetzt auch noch die Inanspruchnahme durch die Fondsgesellschaft rechnen. Der KANZLEI GÖDDECKE liegen Fälle vor, in denen Anleger mittels eines Mahnbescheides eine vermeintlich säumige Einlage zahlen sollen.
Die KANZLEI GÖDDECKE hat für diese Anleger Widerspruch eingelegt. Denn genauer Hinschauen lohnt sich. Ob die Mahnbescheide zu Recht vom Fonds beantragt worden sind, lässt sich nicht pauschal entscheiden. Das Bestehen eines konkreten Anspruches, hängt von zahlreichen Faktoren ab, die es fachmännisch zu beurteilen gilt. Zumindest lässt sich sagen, der Anleger sollte sich ohne anwaltlichen Rat nicht durch ein solches Vorgehen einschüchtern lassen
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Die KANZLEI GÖDDECKE berät Sie gerne, ob es lohnt Widerspruch gegen einen solchen Mahnbescheid einzulegen. Ebenfalls steht Ihnen das Team der KANZLEI GÖDDECKE mit allen sonstigen Fragen zu diesem Thema jederzeit gerne qualifiziert zur Verfügung. Insoweit kann eine kostengünstige anwaltliche Beratung im Ergebnis mehr bringen, als unkritisch zu zahlen.
29. Januar 2009 (Sebastian Schmitz LL.M.)
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