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DBVI / DFO-Fonds: Anleger können Kredite kürzen In vielen Fällen haben Anleger, die sich an Fonds mit Krediten beteiligt haben, faktisch einen Anspruch auf erhebliche Kürzung ihrer Kreditschuld. Überhöht abgerechnete Zinsen kommen den Kreditkunden der Bank auch nach Jahren noch zu Gute. Reihenweise haben sich private Investoren an den Fonds der Deutsche Beamten Vermögens- und Immobilienholding Deutschlandfonds KG, Deutsche Beamten Vermögens- und Immobilienholding 2. Deutschlandfonds KG (DBVI-Fonds) und anderen Immobilienfonds der ehemaligen DBVI-Gruppe (jetzt: DFO) mit Krediten verschiedener Banken darunter unter anderem der Privatbank Reithinger (früher Credit & Handelsbank AG Bank = C & H – Bank), Wiesbaden / Singen; beteiligt. Diese Kredite wurden ihnen durch die Procurator Treuhand GmbH, München, vermittelt, ohne dass die Anleger auf diese Entscheidung faktisch überhaupt Einfluss nehmen konnten.
Bei der Vergabe von Krediten haben Banken oftmals Formvorschriften, die den Schutz von Bankkunden bezweckten, schlichtweg übersehen. Die Investition der aufgenommenen Gelder in die Fonds der DBVI-Gruppe erwies sich als Flop und viele Kunden sitzen jetzt nicht nur auf einer nahezu wertlosen Beteiligung, sondern müssen auch noch einen Kredit zurück zahlen.
Die Bankkunden, die seit langem weitgehend lediglich Zinsen gezahlt, jedoch kaum den Darlehensbetrag mit ihren monatlichen Raten getilgt haben, können nun etwas freier atmen. Der Formfehler, den die Bank bei der Kreditvergabe vorgenommen hat, wirkt sich positiv für alle Kreditkunden aus, unter Umständen auch für diejenigen, die das Darlehen vollständig zurück gezahlt haben.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Die gesetzlich vorgesehene Zinsreduktion nimmt vielen Anlegern den Druck weg und gibt wenigstens teilweise der Geldbörse Luft zum Atmen. Anleger der DBVI-Fonds können davon eindeutig und risikolos profitieren. Die KANZLEI GÖDDECKE berät Betroffene gern.
Quelle: Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 20. Januar 2009, Az XI ZR 487/07
31. März 2009 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)
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