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Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG: DBVI AG stellt Insolvenzantrag Wie die KANZLEI GÖDDECKE in Erfahrung bringen konnte, musste die DBVI AG am 11. Mai 2009 beim zuständigen Insolvenzgericht Insolvenzantrag stellen. Auch ein vor kurzem eingesetzter neuer Vorstand konnte anscheinend das Debakel nicht abwenden Nach den erheblichen finanziellen Einbrüchen, die sowohl die Beteiligungen an den Deutschlandfonds, als auch die Aktien der DBVI Aktiengesellschaft betraf, kommt seit Montag den 11. Mai 2009 ein weiterer Tiefschlag für alle beteiligten Anleger hinzu. Die DBVI AG musste Insolvenzantrag stellen.
Mit dieser Schreckensnachricht sind die Befürchtungen vieler Inhaber der DBVI AG Aktien bestätigt worden. Nachdem die Anleger in den vergangenen Jahren die Talfahrt der Aktien von Anfangs ca. € 9,00 bis zuletzt auf € 0,06 miterleben mussten, steht nun der Totalverlust bevor. Sollte das Insolvenzgericht im Rahmen des nun anstehenden vorläufigen Insolvenzverfahrens zu der Einschätzung kommen, dass genug Masse für Insolvenzverfahren vorhanden ist, so wird es des reguläre Insolvenzverfahren eröffnen. In diesem Zusammenhang ist zu raten bestehende Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Nur so wird die Möglichkeit gewahrt, dass man am Ende des Insolvenzverfahrens zumindest noch Anspruch auf eine eventuell verbleibende Quote hat.
Allen Inhaber von Aktien der DBVI AG ist zu empfehlen, Ansprüche gegen Dritte prüfen zu lassen. Insbesondere kommen Ansprüche aus einer Garantie in Betracht. Das Emissionshaus hat eine Garantie dahingehend abgegeben, dass der Anleger mit dem Erwerb der Aktien keinen Verlust erleidet. Dieser Verlust ist nun eindeutig eingetreten. Da die Wirtschaftlichkeit dieses Anspruches auch von der Leistungsfähigkeit abhängt ist Eile geboten.
Welche Auswirkungen die Insolvenz der DBVI AG generell auf die Unternehmensgruppe DBVI haben wird, kann momentan noch nicht abgeschätzt werden. Tendenziell ist aber so, dass dies sicherlich einen weiteren Stein darstellt, der aus einer bereits porösen Mauer entfernt wird. Insofern ist allen beteiligten Anlegern zu raten sich zügig über die Ihnen zustehenden rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Nur so können nachhaltig Ansprüche gesichert und auch durchgesetzt werden.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Die Talfahrt der Unternehmensgruppe der Deutschen Beamtenvorsorge geht weiter. Die KANZLEI GÖDDECKE berät Sie gerne über die Ihnen zustehenden Möglichkeiten. In diesem Zusammenhang können wir für Sie auch die Anmeldung Ihrer Ansprüche gegen die DBVI AG zur Insolvenztabelle durchführen, sofern das Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte.
Eigener Bericht
13. Mai 2009 (Rechtsanwalt Sebastian Schmitz, LL.M.)
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