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DG-Fonds: Weitere verheerende Gerichtsurteile gegen DZ-Bank zu erwarten Die DZ-Bank hat unrichtige Angaben über die DG-Fonds nicht richtig gestellt. Sie haftet daher den Anlegern für Ihren Schaden. Dies hat das OLG Frankfurt in bislang 7 Urteilen festgestellt. Nun droht eine Klagewelle durch verprellter Anleger. Sie haftet wegen Ihrer besonderen Stellung im Vertragsgefüge als sog. Treuhandkommanditistin, die auch Gründungskommanditisten war. Damit übernimmt die Bank besondere Pflichten gegenüber den später beitretenden Anlegern. Zudem nahm sie als Bank persönliches Vertrauen in Anspruch. Hier hätte sie umfangreich für Transparenz gegenüber den Beitrittswilligen sorgen müssen. Das betrifft insbesondere die Kostenseite des Projekts. Denn der Prospekt war bezüglich der sog. „Weichkosten“ falsch. Dies hat das OLG Frankfurt bereits mehrfach festgestellt (Az. 23 U 64/07; 23 U 69/07; 23 U 160/07; 23 U 161/07; 23 U 162/07; 23 U 163/07; 23 U 212/07).
Nun droht der DZ-Bank eine Welle von Klagen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Ob auch Sie erfolgreich auf der Klagewelle gegen die DZ-Bank mitschwimmen können, wird die KANZLEI GÖDDECKE gerne für Sie prüfen.
Quelle: Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, Urteil vom 13. Mai 2009 , Az. 23 U 64/07;
15. Juni 2009 (Rechtsanwalt Ralf Koch)
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