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DG-Fonds: Hagel von Urteilen trifft DZ-Bank schwer Derzeit trifft geradezu ein Hagel von anlegerfreundlichen Urteile die DZ-Bank. Das Informationsmaterial (im sog. Prospekt) für die DG-Fonds war eindeutig falsch. Dies stellte der Bankensenat des OLG Frankfurt in einer Vielzahl von Fällen fest; den Anlegern sprach das Gericht als Konsequenz Schadenersatz zu. Zum Verhängnis wurde der DZ-Bank eine unzureichende Darstellung der sog. „weichen Kosten“. Dies sind Kosten, die nicht unmittelbar in das Anlageobjekt fließen. Solche Kosten müssen im Prospekt vor allem verständlich dargestellt sein. Dass war bei den Fonds der DG Anlage 34 und 35 nach den Urteilen des OLG Frankfurt nicht der Fall. Dies stellte das Gericht in 7 zur Entscheidung stehenden Fällen fest (Az. 23 U 64/07; 23 U 69/07; 23 U 160/07; 23 U 161/07; 23 U 162/07; 23 U 163/07; 23 U 212/07).
Handlungsbedarf besteht für die Anleger wegen der wirtschaftlichen Lage der Fonds. Denn bislang erfolgten kaum Ausschüttungen an die Anleger.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Fehler im Prospekt zu finden und vor Gericht zu bringen ist für Anleger nicht immer ein leichtes Brot; sich aber auf einem gefestigten Kurs zu bewegen ist beruhigend. Hier stellt die KANZLEI GÖDDECKE die notwendigen Navigationsdaten zur Verfügung.
Quelle: Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, Urteil vom 13. Mai 2009 , Az. 23 U 64/07;
15. Juni 2009 (Rechtsanwalt Ralf Koch)
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