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Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG: Emissionshaus zum Schadensersatz verurteilt – Anleger erhält sein Geld zurück Das Landgericht Bochum (LG) hat die Verurteilung des Emissionshauses der DBVI AG bestätigt. Der klagende Anleger kann seine Aktien zurückgeben und erhält dafür sein Geld in voller Höhe zurück. Der Anleger hatte mit der DBVI AG einen Wertpapiersparvertrag geschlossen. In diesem verpflichtete er sich zur Zahlung von monatlichen Sparraten. Mit diesen Raten wurden sodann Aktien der DBVI AG erworben. In den Vertragsbedingungen dieses Wertpapiersparvertrages war folgende Erklärung enthalten: das Emissionshaus verpflichtet sich gegenüber dem Anleger, dafür Sorge zu tragen dass der Anleger im Fall seiner Vertragstreue „mit dem Erwerb von Aktien […] per Saldo keinen Verlust erleidet.“
Das LG Bochum bestätigt, dass zwischen dem Anleger und dem Emissionshaus nicht nur der Wertpapiersparvertrag sondern darüber hinaus auch ein Garantievertrag zustande gekommen sei. Die aus dieser Garantie resultierenden Pflichten habe das Emissionshaus verletzt. Denn es habe für die abgegebene Garantie, dass der Anleger keinerlei Verluste erleiden würde, nicht genügend Kapitalrückstellungen gebildet. So konnte die Erfüllung dieser gegebenen Garantie nicht ausreichend gesichert werden. Diese Rückstellungen hätten bereits während der Laufzeit der Wertpapiersparverträge erfolgen müssen – und nicht erst, wie das Emissionshaus meint, am Ende der Vertragslaufzeit.
Der Anleger muss sich auch nicht vorhalten lassen, dass er sich „vertragsuntreu“ durch die Einstellung der monatlichen Zahlungen verhalten habe. Denn nachdem ihm durch das Emissionshaus mitgeteilt wurde, dass die finanzielle Situation sehr angespannt sei, war dem Anleger nicht mehr zuzumuten, sein Geld weiterhin in die fraglichen Aktien zu investieren.
Folge ist, dass der Anleger so zu stellen ist, als ob er die Anlage nie getätigt hätte. Demnach erhält er sein eingezahltes Geld in voller Höhe gegen Rückübertragung der erworbenen Aktien zurück. Darüber hinaus wurden dem Anleger auch die Kosten für seinen Anwalt erstattet.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Soweit in der Garantieerklärung in dem Wertpapiersparvertrag mit der DBVI AG die Formulierung enthalten ist, dass „das Emissionshaus“ Garantiegeber ist, bestehen aufgrund dieser Entscheidung des LG Bochum gute Aussichten für Anleger, ihr eingezahltes Geld zurückzuerhalten. Die kanzlei göddecke berät Sie gern in Ihrem persönlichen Fall.
Quelle: Landgericht Bochum (LG Bochum), Urteil vom 12. Mai 2009, Az.: I – 9 S 128/08
10. Juli 2009 (Rechtsanwältin Uta Wichering)
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