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Deutsche Beamtenvorsorge Holding-Fonds: Friedensangebote aus Friedrichshafen?
Fondsanleger, die ihre Beteiligung mit Krediten der inzwischen insolventen Privatbank Reithinger finanziert haben, können mit aktueller Rechtsprechung punkten. Der Insolvenzverwalter Müller-Feyen ließ in der Gläubigerversammlung am 01. Februar 2006 in Friedrichshafen durchblicken, dass er an jahrelangen Gerichtsverfahren nicht unbedingt interessiert sei.
Mit besonders wachen Augen verfolgen die Anleger der DBVI-Fonds das Schicksal der Reithinger-Bank. Denn bei der insolventen Bank wurde ein Teil des Fonds-Vermögens angelegt und die Bank wiederum versorgte die Fonds-Anleger mit Darlehen. Dabei wurden die Kreditverträge zum überwiegenden Teil von dem Treuhänder Procurator GmbH in Vertretung für die Anleger unterzeichnet.
Gerade dieses „Voll-Service-Paket“ von Beteiligung und Kredit könnte jetzt für die Anleger zum (Geld-)Segen werden; denn das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat für eine Beteiligung an der Deutschlandfonds KG mit Urteil vom 22. Dezember 2004 deutlich gemacht, dass die Vollmacht für die Procurator GmbH nicht rechtens ist. Sie verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz.
Wie das nächste Gericht – der Bundesgerichtshof – die Rechtslage sehen wird, ist zwar noch nicht ganz sicher; aber die Chancen für die kreditfinanzierten Anleger stehen insgesamt gesehen gut. Der Insolvenzverwalter schloss in seinem Bericht nicht aus, dass die Darlehen auch aus anderen Gründen rechtlichen Bedenken unterliegen könnten – also auch für Anleger, die nicht die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Procurator eingeschaltet hätten, die Karten gut gemischt seien. So kommen den Anlegern möglicherweise Falschauskünfte von Vermittlern und Haustürgeschäfte zugute.
Die Ansicht, dass es sich bei den Krediten der Reithinger-Bank um echte Problemfälle handelte, vertrat der Insolvenzverwalter Müller-Feyen auch in einem Interview, das er der SÜDDEUTSCHE ZEITUNG nach der Insolvenzversammlung gab. (http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/661/100561/)
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Nach jetziger Einschätzung der Kanzlei Göddecke dürfte der Bundesgerichtshof die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. teilen. Offen ist, wann das Verfahren fortgesetzt wird, denn zunächst hat die Insolvenz der Bank das Verfahren gestoppt. Diese Ausgangslage könnten DBVI-Anleger ausnutzen bevor sich der „Wind dreht“. Für sie bedeutet es, dass sie sich vielleicht sogar schnell von den Kreditbelastungen und der Beteiligung trennen können. – Denn klar ist ansonsten nur eines: Das Insolvenzverfahren wird sich nicht zuletzt wegen der komplexen Strukturen um den vermeintlichen Hintermann Thannhuber über möglicherweise nach Ansicht von Fachleuten ein ganzes Jahrzehnt hinziehen.
Ob und welcher Weg sich allerdings im Einzelfalle wirklich lohnt, sollte individuell geklärt werden; schließlich ist die Reithinger Bank pleite und die Rechtslage komplex – ein rein schematisches Vorgehen ist deshalb nicht zu empfehlen. Gute Aussichten, Tilgungs- und Zinsleistungen vollständig zurück und nicht nur eine magere Insolvenzquote zu erhalten, dürften für einen Teil der DBVI-Kreditnehmer vorhanden sein.
05. Februar 2007 (HG)
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