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Vermögenswirksame Leistungen

 

DBVI Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien Holding AG: Wie DBVI-Aktien-Sparer ihr Geld retten

 

Schmerzhafte Verluste drohen rund 35 000 Anlegern, die vermögenswirksame Leistungen samt Arbeitnehmersparzulage in Wertpapiersparverträge und Aktien sowie Investmentsparverträge der Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) gesteckt haben. Diese von Klaus Tannhuber gegründete Aktiengesellschaft legt geschlossene Immobilienfonds auf. Im Sommer ist der Kurs der DBVI-Aktie in die Tiefe gerauscht, nachdem die einst auch Tannhuber gehörende Privatbank Reithinger pleite ging und von der Bankenaufsicht geschlossen wurde. STIFTUNG WARENTEST online sagt, wie Sie an Ihr Geld kommen.

Geld-Zurück-Garantie dreist bestritten

 

Laut Wertpapiersparvertrag der DBVI sind die Anleger eigentlich vor solchen Kursverlusten geschützt. Wenn der Sparvertrag nach Ende der Sperrfrist fällig wird, garantiert die DBVI wenigstens das eingezahlte Geld zurückzuerstatten von dem die DBVI-Aktien gekauft wurden. Doch die zuständige European Securities Invest SECI GmbH, bis Juli die Vertriebsorganisation in Tannhubers Händen, weigert sich, die Garantie einzulösen. Die SECI behauptet in etlichen Fällen dreist, die Sparer hätten nicht vertragsgetreu eingezahlt. Eine Monatsrate fehle und damit haben sie den Garantieanspruch verwirkt. Diese Behauptung ist schon deshalb zweifelhaft, weil vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber automatisch pünktlich überwiesen werden. Eine Kundin, die ihren Fall in FINANZtest 11/2006 schilderte, hat dagegen ihr Geld von der SECI zurück erstritten. Wie sie vorgegangen ist, erklärt die Checkliste Schritt für Schritt.

 

Sparer in der rechtlichen Zwickmühle

 

Ein rechtliches Problem haben im Moment Anleger, an ihr Geld zu kommen, deren vertragliche Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Für Sparverträge gilt im Allgemeinen: Der Arbeitgeber überweist in die Sparanlage bis zum Ende der sechsjährigen Einzahlungszeit vermögenswirksame Leistungen. Nach insgesamt sieben Jahren ist die Sperrfrist abgelaufen und der Sparer kriegt sein Geld. Allerdings steht es dem Arbeitnehmer frei, jederzeit einen anderen Sparvertrag auch bei einem anderen Anbieter abzuschließen. Seinem Arbeitgeber teilt er mit, die vermögenswirksamen Leistungen dahin zu überweisen. Stellt der DBVI-Sparer aber die Zahlungen des Arbeitgebers ein, verstößt er gegen die DBVI-Bedingung. Die fordert eine pünktliche Einzahlung in voller Höhe. Ansonsten wäre die Kapitalgarantie verwirkt.

 

Anwalt hat Investmentsparvertrag gekündigt

 

Der Br. Anwalt E. A. hat für seinen Mandanten, auf dessen Investmentsparvertrag bei der Privatbank Reithinger („Premium Invest Fund - Privatbank Reithinger - Global - Anteilklasse A) ebenfalls vermögenswirksame Leistungen flossen, eine andere Strategie gewählt. Er hat den Vertrag fristlos gekündigt. Gegenüber der Reithinger Bank und der SECI hat er Schadenersatzanträge wegen falscher Beratung des Anlegers gestellt. Die Berater hatten nicht darauf hingewiesen, dass es zwischen dem Emissionshaus SECI und der DBVI enge Verflechtungen gibt. Das Risiko des Anlegers ist allerdings, Geld zu verlieren, wenn der heutige Kurs der Fondsanteile weit unter dem Kaufkurs liegt. Seit über zwei Monaten hat der Münchner Finanzdienstleister auf die Kündigung nicht reagiert.

 

Zahlungskraft der SECI ungewiss

 

Dennoch ist nicht gesagt, ob im Streitfall ein Gericht tatsächlich die Falschberatung anerkennt. Selbst wenn das Gericht die Schadenersatzpflicht der SECI bestätigt, ist nicht klar, ob danach die eingezahlten Leistungen den Sparern zurückgezahlt werden. Ob die SECI in der Lage sein wird, die Ansprüche von möglicherweise 35 000 Anlegern befriedigen zu können, ist allerdings fraglich.

 

Tipp: Prüfen Sie Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler und die möglicherweise zahlungsfähigere DBVI! Gegen wirtschaftlich möglicherweise schwache Gegner wie die SECI sollten Sie aber nur gerichtlich vorgehen, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Ob Sie nach einer erfolgreichen Klage die von Ihrem Arbeitgeber eingezahlten Beiträge wiedersehen, ist ungewiss. Informieren Sie sich in Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale am Ort und fragen Sie nach einem Anwalt für Anlegerschutz.

 

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Die KANZLEI GÖDDECKE begrüßt die klare Position der Stiftung online und empfiehlt den Anlegern, sich nicht einfach mit eventuell eintretenden Schäden abzufinden. Da die Zukunft nicht vorhersagbar ist, ist es für die Sparer sinnvoll, sich zügig zu informieren und das Heft in die Hand zu nehmen.

 

 

Quelle: Finanztest; Online Stand 17. November 2006

 

18. November 2005 (HG)

 

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:: DBVI Deutsche Beamtenvorsorge Holding AG: Checkliste: Wie Sie an Ihr Geld kommen

 



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