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DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG: Säumiger Anleger muss nicht an Fonds zahlen Anleger der von der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI AG) aufgelegten Deutschlandfonds bekommen immer mehr Rückendeckung durch die Gerichte. Das Amtsgericht Westerburg wies eine Klage der Fondsgesellschaft gegen einen Anleger wegen rückständiger Beteiligungsraten vollumfänglich ab. Die Fondsgesellschaft muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Etliche Anleger haben sich an geschlossenen Immobilienfonds der DBVI AG, den so genannten Deutschlandfonds beteiligt. Oft wurde hierbei eine ratenweise Zahlung der Einlage über mehrere Jahre vereinbart. Eine Richterin am Amtsgericht Westerburg urteilte nun zu Gunsten eines Anlegers, welcher die Zahlungen eingestellt hatte und deswegen von der Fondsgesellschaft auf Zahlung verklagt wurde.
Die besondere Ironie des Falles: Nach Ansicht des Gerichts enthielt der Gesellschaftsvertrag selbst eine Regelung, nach welcher bei Abbruch der Ratenzahlungen automatisch eine Herabsetzung der Gesamteinlage erfolgt. Der Anleger konnte deshalb wegen der Einstellung seiner Zahlungen nicht mehr in Anspruch genommen werden, die Klage war in vollem Umfang unbegründet.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die vom Gericht gewählten Entscheidungsgründe sind in diesem Zusammenhang neu und für die Anleger vorteilhaft. Für die Betreiber der Deutschlandfonds dürfte es zukünftig schwieriger werden, rückständige Raten einzutreiben. Anleger, die wegen nicht gezahlter Beteiligungsraten in Anspruch genommen werden (gerichtlicher Mahnbescheid oder Klage), sollten sich gegen die Forderungen zur Wehr setzen. Letztlich sind die genauen Vertragsbestimmungen sowie die Begleitumstände des Vertragsschlusses entscheidend. Die KANZLEI GÖDDECKE berät Sie hierzu gerne.
Quelle: Amtsgericht Westerburg, Urteil vom 27. Januar 2010, Az. 25 C 167/09
16. März 2010 (Rechtsanwalt Sebastian Hofauer)
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