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EGI EURO GRUNDINVEST AG: Insolvenzverfahren eröffnet
Anleger
müssen auf Grund dieser Nachricht über die Insolvenz der EURO GRUNDINVEST AG,
davon ausgehen, dass sie von den gezeichneten Genussrechten allenfalls einen
Bruchteil ihres Vermögens zurückerhalten können. Voraussetzung ist, dass sie
die Forderung korrekt anmelden.
Nachrang der Genussrechte stellt Anleger vor Probleme Die beiden Ausgaben der Genussrechte von EURO GRUNDINVEST sind mit einem so genannten Nachrang ausgestattet worden. Das bedeutet, dass Anleger, die sich nur darauf berufen, dass sie ihr Geld der EURO GRUNDINVEST AG zur Verfügung gestellt haben, wenig Chancen haben werden, einen Anteil an der Insolvenzquote zu erhalten.
Nachrang bei Genussrechten
Wenn Kapitalbeteiligungen an Unternehmen mit einem so genannten Nachrang vereinbart werden, heißt das für den Investor, dass er sein Geld im Insolvenzfall erst erhält, wenn alle anderen ihre Forderungen ausgezahlt bekamen. Das bedeutet meistens in der Praxis: Anleger erhalten dann ihr Geld nicht zurück. Die Konsequenz hieraus: Es ist wichtig, die Forderung ohne den Nachrang zur Insolvenztabelle anzumelden. Das erfordert allerdings die rechtliche Umqualifizierung der Forderung als eine „normalrangige“ Position, dann wird sie vom Insolvenzverwalter anerkannt. Die Chance für Anleger: Schadensersatzforderung anmelden
Die Folge liegt auf der Hand: der eingezahlte Betrag muss rechtlich umqualifiziert werden: vom Genussrecht zu einer Schadensersatzforderung. Eine solche rechtliche Änderung der Anlegerforderung erfordert eine eindeutig klare juristische Begründung; dieses bietet die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE Genussrechtsanlegern der EURO GRUNDINVEST als Komplettpaket an.
In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die damit verbundenen Kosten.
Schon seit Februar ist Insolvenzantrag öffentlich bekannt
Die Nachricht, dass die EURO GRUNDINVEST AG den Insolvenzantrag gestellt hat, wurde bereits in der Anlegerveranstaltung für die EGI EURO GRUNDINVEST FONDS am 21.02.2017 von dem EGI-Fondsmanager Sven Donhuysen öffentlich gemacht – wir berichteten darüber: „EGI Euro Grundinvest Fonds: Im Süden wenig Neues“ – (http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_e/EGI_Euro_Grundinvest_Fonds_Informationsveranstaltung_Gesellschafterversammlung.shtml?navid=2&r=1). Hintergrund für den von Donhuysen, bzw. dessen Beratern tgs Knoll Beck Legal GmbH (Rechtsanwälte) gestellten Insolvenzantrag dürften nach Meinung von Marktkennern mehrere Gerichtsverfahren sein.
Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien Erstkontakt unter 02241-1733-20 mit Rechtsanwält Göddecke.
Quelle: eigener Bericht, Insolvenzbekanntmachung Amtsgericht München (AG München) Beschluss vom 04. Mai 2015, Az. 1507 IN 91/17
10. Mai 2017 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke) Tel.: 02241/1733-20 :: EuroGrundinvest-Fonds: Anlegergelder in Not |
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