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EGI Euro Grundinvest Fonds: Im Süden wenig Neues
Anleger blieben am Schluss der EGI-Fonds Informationsveranstaltung mit vielen Fragen alleine. Die von Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE, die das Vertrauen von mittlerweile fast 600 EGI-Fonds Anlegern genießt, gestellten Fragen konnten kaum vom Management und deren Beratern beantwortet werden. Ein handfester Vorschlag zur Sanierung der EGI-Fonds, der von EGI-Fonds Anlegern unterbreitet worden war, wurde einfach pflichtwidrig nicht beachtet. Ein Anleger fasste seinen Eindruck von dem Investorentreffen in München in dem Diskussionsteil mit folgenden Worten zusammen: „Herr Donhuysen, ich glaube Ihnen kein Wort! Sie haben die Anleger an der Nase herumgeführt.“
Weitere Insolvenz in der EGI-Firmengruppe
Gleich zu Anfang der Veranstaltung kam ein herber Schlag für die Genussrechtsinhaber: Zu Beginn erklärte Rechtsanwalt Bernhard Faber, LL.M. von Knoll Restructuring Group GmbH (= KRG), dass nicht nur die Gründungsgesellschaften
sich im Insolvenzantragsverfahren befinden würden, sondern auch für die Euro Grundinvest AG Insolvenzantrag inzwischen gestellt worden sei. Das bedeutet im Endeffekt wohl, dass EGI-Genussrechtsanleger einen erheblichen Kapitalverlust erleiden werden.
Dass die Lage für die Genussrechtsinhaber prekär geworden ist, erkannte man schon vor Beginn der Veranstaltung: Sven Donhuysen als Chef des Unternehmens sollte – unter Haftandrohung – zu den vorhandenen Vermögenswerten vor einem Gerichtsvollzieher Stellung nehmen und die Vermögensauskunft abgeben; nur die Tatsache, dass zwischenzeitlich ein Insolvenzantrag gestellt worden war, verhinderte aus formalen Gründen diese Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens soll Sven Donhuysen selbst gestellt haben.
Beschlussvorschlag von EGI-Fonds Anlegern für Anleger vom Management vorenthalten
Auf die Frage, warum den Anlegern der durch die Kanzlei GÖDDECKE RECHSANWÄLTE an das EGI-Fonds Management eingereichte Beschlussvorschlag nicht an die EGI-Fonds Anleger mitgeteilt und zur Abstimmung vorgelegt worden war, war die Antwort des Managements „dürftig“: Man habe den Beschlussvorschlag, der bereits Mitte Januar angekündigt und sodann vor Absendung der Einladungen zur Informationsveranstaltung samt Begründung eingereicht worden sei, einfach nicht zur Kenntnis genommen. Dieses „nicht zur Kenntnisnehmen“ hatte bei den anwesenden EGI-Fonds Anlegern den Geschmack einer Fehlorganisation erweckt, ob man das Übersehen des eingereichten Beschlussvorschlages überhaupt glauben mag, ist eine andere Frage. Jedenfalls fühlten sich nicht nur die EGI-Fonds Anleger, die sich im EGI-Anleger e.V. organisiert haben, übergangen, sondern auch die Besucher der Informationsveranstaltung machten ihr Unverständnis deutlich.
Dass damit die massive Gefahr des Verhinderns der intendierten Sanierung bewusst in Kauf genommen worden sei, wurde von Management und Beratern in der Versammlung mit Schweigen kommentiert.
Bei diesem Beschlussvorschlag handelt es sich um eine Alternative zu dem, was das Management den EGI-Fonds Anlegern vorgeschlagen hatte; nämlich die Führung der EGI-Fonds nicht Dritten zu überlassen, sondern in die Hand der Anleger zu geben. Die Zukunft der EGI-Fonds könnte sich damit in eine andere Richtung gestalten, als der Plan, den das von Herrn Sven Donhuysen gebildete Management vorsieht (vgl dazu: Geschäftsführung boykottiert Beschlussvorschlag von EGI-Fonds Anlegern
Konkrete Antworten des EGI-Managements sind Mangelware
Auf die allermeisten Fragen, die wir für die von uns vertretenen Anleger stellten, gab es leider keine brauchbaren Antworten durch das EGI-Fonds Management und deren auf der Veranstaltung anwesenden Berater. Aus dem Grunde wurde vereinbart, dass die gestellten Fragen mitsamt den Antworten allen Anlegern schriftlich beantwortet werden mit der Übersendung des Protokolls der Informationsveranstaltung.
Da wegen der Karnevalstage die Zeit bis zum Abgabetermin der Stimmzettel drängt, wurde vom Management die Zusage erteilt, das Protokoll samt Antworten noch so rechtzeitig den EGI-Fonds Anlegern zuzusenden, damit die Antworten in die Entscheidungsfindung einfließen können.
Hier die gestellten Fragen:
EGI – Euro Grundinvest FondsFragenkatalogInformationsveranstaltung21.02.2017, 11.00 UhrMünchen
Wir halten es für unbedingt erforderlich, dass Anleger über diese Details informiert werden, denn ohne Kenntnis der Grundlagen ist keine verantwortliche Entscheidung über die EGI-Fonds möglich. Wir geben diese Frageliste – die auch im EGI-Management und deren Berater von KRG vorliegt – auf diesem Wege an alle EGI-Fonds Anleger weiter, damit die erforderliche Transparenz gewährleistet wird.
Allein, dass nur rudimentäre Aussagen zu den Immobilien auf Mallorca gegeben worden sind und zu anderen Objekten Teilauskünfte möglich waren, macht für die EGI-Fonds Anleger die Entscheidungssituation nicht einfacher. Misslich für die EGI-Fonds Anleger ist auch, dass eine Aussage zum Verteilerschlüssel für Erlöse aus den Immobilien noch immer nicht möglich gewesen ist. Dieses wäre wichtig gewesen, da die Immobilienobjekte „querfinanziert“ worden sind, also eine präzise Zuordnung, welcher EGI-Fonds über welche Objektgesellschaft an welcher Immobilie beteiligt ist, nicht vorgelegt werden kann. Dieses wird unserer Ansicht nach zwangsläufig zu Konflikten führen.
Beirat – ist ein sehr guter Rat für EGI-Fonds Anleger
Dass ein Beirat eingerichtet wird, wurde von allen Rednern auf der Informationsveranstaltung begrüßt. Der neue § 9 a des Gesellschaftsvertrages findet auch unsere Zustimmung. Dieses Kontrollgremium ist zwar kein Allheilmittel, jedoch sinnvollerweise mit Kompetenzen ausgestattet, die eine positive Wirkung für die EGI-Fonds Anleger haben können; also Forderungen gegen das Management wohl mit Nachdruck vertreten werden können.
Die fünf Kandidaten für den Anlegerbeirat nutzten die Möglichkeit, sich den EGI-Fonds Anlegern vorzustellen. Nach unserem Eindruck machten die Herren
einen für die EGI-Fonds Anleger positiven und engagierten Eindruck. Sie stellten nicht nur während der Informationsveranstaltung bohrende Fragen zum Schicksal der EGI-Fonds, sondern begleiten die Entwicklung der vergangenen Jahre sehr aufmerksam und konstruktiv. Wir unterstützen diese Kandidaturen für den dreiköpfigen Anlegerbeirat.
Neue Komplementärin – ein erforderlicher Weg für Anleger
Die relevanten Ansatzpunkte für die Entscheidung der Anleger liegen auf der Hand
Eine Alternative zu der von Herrn Dr. Christian Lauritzen vorgeschlagenen Lösung mit Unternehmen aus seinem Hause liegt darin, dass die von den EGI-Fonds Anlegern selbst vorgeschlagene Komplementärin eingesetzt wird. Da die EGI-Fondsgeschäftsführung diese Möglichkeit den EGI-Fonds Anlegern pflichtwidrig vorenthalten hat, steht aktuell für die EGI-Fonds Anleger nur noch ein eingeschränkter Raum für Entscheidungen zur Verfügung.
Wir haben dieses Dilemma, in das die EGI-Fonds Anleger durch das Management auf der Informationsveranstaltung hineingedrängt worden sind, mit all seinen Auswirkungen sowie unsere Bedenken dargestellt. Der Vertreter der KKL Consulting, Dr. Lauritzen, erklärte daraufhin öffentlich, dass er diese Bedenken verstehen würde. Er bietet deshalb einen Vorschlag an, der sich als gangbar erweisen könnte. Danach könne sich die Komplementärin, die aus dem „Hause KKL Consulting GmbH“ käme, nach Ablauf eines Jahres so in die EGI-Fonds integrieren lassen, dass nicht mehr die Geschäftsführung der KKL Consulting GmbH das Sagen hätten, sondern die EGI-Fonds Anleger. Natürlich ist eine so getroffene Aussage nicht verbindlich in Stein gemeißelt, so dass sich die EGI-Fonds Anleger nicht blind darauf verlassen können.
Weiterhin kann natürlich die naheliegende Gefahr nicht ausgeschlossen werden, dass wegen des Fehlers des EGI-Managements, die von den EGI-Fonds Anlegern eingereichte Beschlussvorlage nicht weiter zu leiten, eine Klage erhoben wird. Das würde aus unserer Sicht der Dinge zur möglicherweise existenzgefährdenden Lähmung des eingeleiteten Sanierungsprozesses führen. Wir haben das EGI-Management auf diese Gefahr hingewiesen. Eine qualifizierte Stellungnahme wurde dazu gegenüber den EGI-Anlegern in der Veranstaltung nicht abgegeben.
Das Einsetzen einer neuen Komplementärin halten wir weiterhin für dringend geboten, um der Gefahr einer persönlichen Haftung wirksam entgegen zu treten.
Auch der weitere Einsatz einer geschäftsführenden Gesellschaft erscheint geboten; allerdings mit einer Einschränkung: Es sollte möglichst rasch von der Geschäftsführung ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, dass die steuerliche Notwendigkeit eines solchen Unternehmens analysiert. Kommt dieses Gutachten zu dem Ergebnis, dass man sich eine geschäftsführende Gesellschafterin sparen könne, so kann man in der Konsequenz auch die Kosten dafür einsparen.
EGI-Fonds 17: Der neue Beschlussvorschlag 0
Die Herabsetzung des Mindestquorums von Einstimmigkeit auf 75 % halten wir für sinnvoll. Hintergrund ist, dass ansonsten keinerlei Strukturänderungen, die möglicherweise auch noch in Zukunft gefasst werden müssen, vorgenommen werden könnten.
Kosten für Funktionsträgerunternehmen – die Kernentscheidung der EGI-Fonds Anleger
Dass die EGI-Fonds Anleger über die Vergütung für die neue(n) Funktionsträgergesellschaft(en) selbst beschließen müssen und dieses nicht an einen Anlegerbeirat delegieren, ist aus unserer Sicht der Dinge elementar. Wir raten deshalb eindeutig dazu, hier mit nein zu stimmen.
Sven Donhuysen steigt aus Objektgesellschaften aus
Die Objektgesellschaften – also die Unternehmen, in denen sich die Immobilien befinden – werden künftig nach dem vorgestellten Konzept nicht mit in die Einflusssphäre von Sven Donhuysen unterstellt. Sie sollen nach dem Plan künftig von KRG geführt werden.
Die Gesellschaftsanteile an diesen Unternehmen sollen von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen gehalten werden. Details dazu – wie z. B. welche Kosten damit verbunden seien oder welches Wirtschaftsprüfungsunternehmen ausgewählt worden war – waren auf Nachfrage nicht zu erhalten. Das Verlassen der Objektgesellschaften aus dem Kreis der von Sven Donhuysen regierten Firmen ist bereits eine deutlich ausgesprochene Forderung von Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE gewesen.
Kosten der EGI-Fonds für Sven Donhuysen, Beratungsunternehmen und Prozesse
Bestätigt hat Herr Donhuysen, dass er aus den EGI-Fonds ein monatliches Salär in Höhe von € 15.000,00 bezieht. Auf die Nachfrage von EGI-Fonds Anlegern erklärte er, dass es dazu keinen Gesellschafterbeschluss geben würde.
Die Frage nach den Kosten, die allein durch das Beratungsunternehmen KRG aufgewendet werden, wurden mit monatlich € 40.000,00 im Mittel für alle Leistungen angegeben, die in diesem Zusammenhang erbracht werden.
Als die Kosten für die Prozesse abgefragt wurden, die in den vergangenen Jahren gegen die EGI-Fonds Anleger geführt worden sind, wurden diese mit rund € 50 – 60.000,00 monatlich angegeben. Auf Nachfrage, warum diese Kosten von den EGI-Fonds beglichen worden sind und nicht von den verklagten Gründungsgesellschaften, fiel die Antwort nichtssagend aus.
Ihre Stimme ist gefragt
Sollten Sie nicht abstimmen, so kann das seine Gründe haben – es hat auch seine Konsequenzen. Wir weisen darauf hin, dass unter Umständen eine Gesellschafterversammlung abzuhalten ist. Das wird dann der Fall sein, wenn die erforderliche Quote von 50 % der EGI-Fonds Anleger nicht abstimmen.
Quelle: eigener Bericht
24.Februar 2017 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke) Tel.: 02241/1733-20
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