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EGI Euro Grundinvest Fonds: Interview zur persönlichen Haftung von EGI-Fonds Anlegern

  • Lage seit Insolvenzanmeldung der Komplementärin für EGI-Fonds weiterhin bedrohlich
  • Warum Juristen die persönliche Haftung der EGI-Anleger ernst nehmen

 

Die seit Monaten bei den EGI-Fonds schwelende Krise hat das Online Magazin GoMoPa im Dezember 2016 zum „Thema des Monats“ erhoben. Über Hintergründe dazu berichtet GoMoPa und fragte über die private Haftung der EGI-Anleger Rechtsanwalt Hartmut Göddecke.

Wie es mit der Haftung der Privatanleger bei den EGI-Fonds werden kann, ob das Abwiegeln der Haftung sich nicht zum Bumerang entwickeln kann, sind Themen, die EGI-Anleger in ihrer Existenz treffen können. Antworten danach fand  GoMoPa und veröffentlichte sie am 22. Dezember 2016.

 

Mit freundlicher Genehmigung von GoMoPa hier die wesentlichen Punkte des Interviews:

 

Untätigkeit ist aber für die Anleger Gift

 

Denn: Wird das Insolvenzverfahren auch gegen die Fondskomplementärin Euro Grundinvest Management GmbH tatsächlich eröffnet, verlieren die Kommanditisten die einzige haftende Kommanditistin. Wird diese nicht zeitnah ersetzt oder werden daraufhin nicht zeitnah die Fonds liquidiert, haften alle Kommanditisten (Anleger) unbeschränkt mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen für alle Verbindlichkeiten des Fonds wie etwa die nicht unbeträchtlichen Gewerbesteuern.

 

Diese Gefahr wird von Rechtsanwalt Stefan Forster in seinem Rundschreiben vom 29. November 2016 an alle EGI-Kommanditisten der Fonds 15, 17, 18 und 20 als eine rein theoretische Gefahr heruntergespielt. Darin heißt es unter anderem:

 

Zitat:

Die immer wieder an die Wand gemalte persönliche Haftung der Anleger besteht aus unserer Sicht nur für den sehr theoretischen Fall, dass die verbleibenden Gesellschafter - quasi als actus contrarius zur gesetztlich vorgesehenen Liquidation - die Fortsetzung der Fondsgesellschaft in der Form einer offenen Handelsgesellschaft aktiv beschließen würden.

 

Doch auf so einen Beschluss zur Umwandlung kommt es gar nicht an, sondern das geschieht automatisch, hat das Verwaltungsgericht München schon am 31. März 2011 festgestellt (Aktenzeichen M 10 S 10.6231). In der Urteilsbegründung heißt es unter Ziffer 26, 27 und 29:

 

Zitat:

Sofern die verbleibenden Kommanditisten die Liquidation nicht nachhaltig betreiben und auch keinen neuen Komplementär aufnehmen, verwandelt sich die Gesellschaft automatisch in eine OHG, mit der Folge der zwingenden und unbeschränkten Haftung nach §§ 128, 130 HGB für alle entstandenen und neu entstehenden Gesellschaftsverbindlichkeiten (Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch 2. Auflage 2008, a.a.O.).

(...)
Es kommt nicht darauf an, ob die Kommanditisten die Gesellschaft als werbende Gesellschaft fortgeführt haben, oder die Fortführung gesellschaftsvertraglich geregelt ist.
(...)
Damit besteht eine persönliche Haftung des Antragstellers für die Gewerbesteuerverbindlichkeiten der ... GmbH & Co. KG.

 

Und als hieße sein Mandant Sven Donhuysen und nicht geschädigter Anleger XYZ rät Rechtsanwalt Stefan Forster in seinem Rundschreiben vom 29. November 2016 den Anlegern der EGI-Fonds 15, 17, 18 und 20 von der Einsetzung eines neuen Fondsgeschäftsführers ab, weil der eh keinen Einfluss auf die Geschäfte der Objektgesellschaften nehmen könnte.

 

Der Anwalt vergisst offenbar, dass es schon einen Unterschied macht, ob ein Sven Donhuysen als Fondsgeschäftsführer von genau den Objektgesellschaften, die er oder ihm zuzurechnende Personen beherrschen, die vertraglich zugesicherten 50prozentigen Mieteinnahmen einfordert oder ein unabhängiger Fondsgeschäftsführer, der in keinem Interessenkonflikt steht.

 

Der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net fragte Anwalt Göddecke: In dem oben erwähnten Rundschreiben wird das Haftungsrisiko resultierend aus der zur Involvenz angemeldeten Komplementärin heruntergespielt und als faktisch nicht existent beschrieben. Wie hoch ist das Haftungsrisiko ohne eine solvente Komplementärin wirklich?

 

Rechtsanwalt Göddecke: "Die Argumentation im Rundschreiben des Anwalts ist für mich nicht verständlich, vielmehr spricht der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 31. März 2011 eine andere Sprache. Dieser Beschluss macht deutlich, dass die Kommanditisten mit ihrem gesamten Vermögen haften können, wenn die Komplementärin wegfällt. Warum die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München ignoriert wird, ist mir schleierhaft. Natürlich ist die Rechtslage immer von vielen kleinen Details abhängig, aber warum sollte man nicht den sichersten Weg wählen, wenn der möglich ist: also eine solvente Komplementärin so schnell wie möglich einzusetzen? Und wer will schon die Verantwortung für einen solchen Verzicht des sichersten Weges wirklich übernehmen, wenn uns noch nicht einmal die Jahresabschlüsse für 2014 und 2015 vorliegen. Wer weiß, welche weiteren Bomben in diesen Bilanzen platziert sind?"

 

GoMoPa.net: Das Rundschreiben führt weiter aus, dass eine neue Geschäftsführung den Anlegern nicht viel bringen wird, da die Fonds ja nichts besitzen, sondern nur stille Gesellschafter bei den Objektgesellschaften sind und somit nichts zu sagen haben. Ausserdem sei es falsch zu glauben, dass man auf die Geschäfte der EURO GRUNDINVEST auf Mallorca Einfluss nehmen kann. Herr Göddecke, Sie haben sich mit der Thematik intensiv befasst. Stimmt das?

 

Rechtsanwalt Göddecke: "Entweder kennt der Verfasser die wirklichen Tatsachen nicht, oder hier werden die Anleger bewusst in die Irre geleitet. Wir haben uns extensiv mit allen uns zur Verfügung stehenden Unterlagen und Geldflüssen von Fonds und dritter Seite an Objektgesellschaften in Mallorca beschäftigt. Gemäss unseren Unterlagen sind Gelder in Millionenhöhe ohne gegenüber den Anlegern erkennbare vertragliche Grundlage unter Malte Hartwig nach Mallorca geflossen. Selbst unter der Regie von Sven Donhuysen sind gemäß unseren Unterlagen Millionen ohne für die Geldgeber erkennbare vertragliche Grundlage nach Mallorca gegangen.

 

Die Aussage in dem Rundschreiben der Anwaltskanzlei, man müsse nichts tun und man könne nicht viel bewirken, ist irreführend und im Ergebnis falsch. Vielmehr bewirkt diese Aussage, dass die jetzige Geschäftsführung in aller Ruhe die Situation zu Ihren Gunsten gestalten kann, denn die jetzige Geschäftsführung kann zum Beispiel nach Belieben Verträge ändern, Immobilien unkontrolliert transferieren und so die Anleger im Extremfall sukzessive um Ihre Gelder bringen. Die Grundlage wurde durch die von Sven Donhuysen aufgelegten Bilanzen der EGI-Fonds gelegt: Hier wurden alle Vermögenswerte der Anleger erheblich abgeschrieben. Da er und seine Angestellten in allen Gesellschaften die Geschäftsführer stellen, kann er machen was er will. Es wird Zeit, dass sich die Anleger um diese Zusammenhänge wirklich kümmern. Hier verlangen wir vollständige Aufklärung."

(…)

 

GoMoPa.net: Wie lautet Ihr Fazit?

 

Rechtsanwalt Göddecke: "Wenn hier nicht sehr schnell endlich die Anlegerinteressen vertreten werden, ist für die Anleger nichts mehr zu holen. Wir haben hier ein klassisches Beispiel, wie Anleger falsch beraten werden, bis alles Geld der Anleger aufgebraucht ist, und dann geht es zum nächsten Fall. Getreu nach dem Motto: Der Anleger zahlt immer und hat gefälligst den Mund zu halten."

 

GoMoPa.net: Herr Göddecke, wir danken für das Interview. Nun denn...

 

Quelle: eigener Bericht, Gomopa (http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=2244&meldung=EGI-Fonds-Palastrevolution-oder-Weitermachen-in-Strukturen-von-Malte-Hartwieg)

 

16. Januar 2017 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)

Tel.: 02241/1733-20

 

 

:: EuroGrundinvest-Fonds: Anlegergelder in Not

 

:: Text des Urteils Verwaltungsgericht München vom 31. März 2011

 

:: Euro Grundinvest Fonds: Jahresabschlüsse 2013 sind ein Fiasko - Wo ist das Geld geblieben?

 

 



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