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Echle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) untersagt Herrn Stephan Echle das Einlagengeschäft, ordnet die Abwicklung an und bestellt einen Abwickler Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Stephan Echle am 31. Oktober 2006 untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben. Zugleich hat sie Herrn Echle die Abwicklung der unerlaubten Geschäfte aufgegeben. Am 22. Dezember 2006 hat die BaFin Herrn Dr. Tibor Braun, Stuttgart, zum Abwickler für die unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte bestellt. Herr Echle nahm auf der Grundlage von typisch stillen Beteiligungsverträgen Anlegergelder entgegen, für die eine Verlustteilnahme am Unternehmensergebnis vertragsgemäß ausgeschlossen war. Dabei trat er sowohl unter eigenem Namen als auch unter den Namen "Becker+Echle Sparberatung, Spar-, Bauspar- und Versicherungsvermittlung e. K." sowie "Becker+Echle OHG" auf. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen besteht ein Einlagevolumen in Höhe von rund 1,7 Mio. €.
Mit der Annahme dieser Gelder betreibt Herr Echle das Einlagengeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.
Die BaFin hat einen Abwickler bestellt, weil Herr Echle seinen Abwicklungsverpflichtungen nicht freiwillig nachgekommen ist. Der Abwickler prüft gegenwärtig, ob Herr Echle seine Rückzahlungsverpflichtungen vollständig erfüllen kann.
Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Die Verfügungen der BaFin sind bestandskräftig.
Quelle: Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 29. Januar 2007
30. Januar 2007 (HG)
Mit Schreiben vom 13. März 2007 teilt das Unternehmen mit, dass die Finanzaufsicht die restlose Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte bestätigt.
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