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Euro Grundinvest: Staatsanwaltschaft durchsucht bei Hartwieg und seinen UnternehmenMitte Juli ließ die Staatsanwaltschaft München die Geschäftsräume der Emissionshäuser Euro Grundinvest, Selfmade Capital, New Capital Invest (NCI) und Panthera Asset Management durchsuchen. Auch die Privaträume des Gründers dieser Emissionshäuser, Malte Hartwieg, waren durchsucht worden, so die „WirtschaftsWoche“ am 04.08.2014.Ende vergangenen Jahres waren mehrere Strafanzeigen gegen Hartwieg und andere bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Nach einer umfassenden Vorprüfung ist nun das Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Gegen Hartwieg und weitere Personen wird nun unter Anderem wegen Kapitalanlagebetruges ermittelt.
In mehreren Fonds klaffen bereits finanzielle Löcher, wie den NCI 11, 16 und 19 und einigen Fonds aus dem Hause Selfmade Capital. Auszahlungen an die Anleger sind in Millionenhöhe unbezahlt, viele Betroffene bereiten bereits Klagen gegen Hartwieg und seine Unternehmen vor.
In den letzten Monaten hat Hartwieg sich vermehrt aus dem Geschäft zurück gezogen und die Vertriebsplattform „Dima24.de“ sowie das Emissionshaus Euro Grundinvest verkauft. Das wird ihn aber weder von einer Strafverfolgung noch von einer zivilrechtlichen Haftung entbinden. Deshalb ist es kein Wunder, dass er nun auch ins Visier der Anleger gerät.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Anleger, die ihr Kapital in einen der betroffenen Fonds sollten hellhörig werden. Ihr angelegtes Kapital könnte bereits in den Untiefen der Gold- und Silberraffinerien in Dubai oder gar in Ölquellen versickert sein.
Für die Anleger ist noch nicht aller Tage Abend, insbesondere Prospekte einzelner Anlagen geben Anhaltspunkte für die Begründung von Schadensersatzansprüchen. Die Anleger sind nicht allein darauf angewiesen, eine mögliche Kündigungsfrist abzuwarten. Betroffene Anleger sollten sich fachkundig beraten lassen, um ihr investiertes Kapital zu schützen bzw. zu retten.
Anleger, die weitere Informationen über das Vorgehen der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE erhalten wollen, können sich
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Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien telefonischen Erstkontakt unter 02241 – 1733-24 mit Rechtsanwältin Bahrig.
Quelle: eigener Bericht, „WirtschaftsWoche“ Ausgabe vom 04. August 2014
5. August 2014 (Rechtsanwältin Chiara Bahrig)
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